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Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck)

 Bei großen Wettkämpfen hatte Anne Berger (VfL Gladbeck) oft Lampenfieber. Nun steht die Hallen-DM an. Das hat es mit dem Koblenz-Effekt auf sich.

In den vergangenen Wochen standen zunächst einmal sieben Klausuren an. Anne Berger, die an der Ruhr-Uni in Bochum Medizin studiert, hat diese Prüfungen allesamt bestanden. Nun folgt für die Stabhochspringerin des VfL Gladbeck eine große sportliche Prüfung: Bei der Hallen-DM in Leipzig scheint vieles möglich für die Teilnehmerin an den U23-Europameisterschaften des vergangenen Jahres.

Aufgrund der angekündigten Sturmlage hat die Stadt Gladbeck alle Sporthallen (einschließlich der Schwimmbäder) und Sportplätze bis einschließlich dem 17.02.2022 geschlossen.

Der VfL Gladbeck lässt zum Schutz von Mitgliedern und Sportleitenden den kompletten Sportbetrieb ab sofort und bis einschließlich dem 17.02.2022 ruhen.

Wir bitten um Euer Verständnis und entschuldigen die kurzfristige Absage. Passt auf Euch auf!

Die Pressemitteilung der Stadt Gladbeck findet Ihr hier: Klick!


Überblick erhalten

Wer genau wissen will, wie sich der Sturm vor der eigenen Haustür auswirkt, kann hier nach Eingabe der Postleitzahl eine Prognose erhalten:

https://wetter.tagesschau.de/unwetter/

Von Rainer Krüger

Erfolgreich kehrten die Leichtathleten des VfL Gladbeck 1921 von denen NRW-Hallenmeisterschaften und Winterwurfmeisterschaften aus Düsseldorf zurück. Ein Titel und mehrere vordere Platzierungen waren das Ergebnis der vier VfL-Athleten.

Erfolgreichster VfL am war an diesem Wochenende Alexander Jungnitsch. Dieser wurde seiner Favoritenrolle im Diskuswurf der männlichen Jugend U18 gerecht und siegte mit einer Weite von 42,83 m deutlich vor dem Zweitplatzierten. Die Silbermedaille gab es für ihn im Kugelstoßen der männlichen Jugend U18 mit 13,52 m.Hier musste er sich dem Westfalenmeister Matthis Stein vom SuS 1910 Enniger geschlagen geben. Im Speerwurf nahm Alex auch noch teil. Mit 41,59 m wurde er Vierter.

Die Bronzemedaille gab es für Emily Klein im Speerwurf der weiblichen Jugend U20 (33,52 m). Im Kugelstoßen der gleichen Altersklasse wurde sie Fünfte mit einer Weite von 9,98 m. Nicht ganz zufrieden war Anne Berger, die mit übersprungen und 4,00 m Platz 4 errang. Dabei übersprang sie zwar die gleiche Höhe wie die Zweitplatzierte, hatte jedoch mehr Fehlversuche.

Ebenfalls Platz vier errang Meret Menzel, die im Diskuswurf wie der weiblichen Jugend U18 an den Start ging. Mit 30,58 m erzielte sie eine neue Bestweite.

Von Rainer Krüger

Am kommenden Wochenende finden die NRW-Meisterschaften und NRW-Winterwurfmeisterschaften in Düsseldorf statt . Gute Aussichten haben dabei auch die VfL-Leichtathleten.

Westfalenmeisterin Anne Berger (VfL Gladbeck) meisterte beim Stabhochsprung-XO-Cup in der Vorbereitung der NRW-Meisterschaften in Dortmund respektable 4,20 Meter und siegte damit vor den drei Leverkusenerinnen Katharina Bauer, Laura Giese und Viktoria von Eynatten, die jeweils 4,10 Meter überwanden. Für die 23-jährige VFL-erin bedeutete dies persönliche Hallennestleistung.

Nach ihrer Siegerhöhe von 4,20 Meter versuchte sich Anne Berger noch an 4,30 Meter, doch nahm sie drei Mal vergeblich Anlauf. „Zum Schluss fehlte mir die Kraft“, berichtete die Medizinstudentin, die mit ihrer in Dortmund übersprungenen Höhe hinter der höhengleichen Leverkusenerin Katharina Bauer auf Platz zwei der aktuellen DLV-Bestenliste liegt. Gute Aussichten also für Anne bei den NRW-Meisterschaften.

Gleiches gilt auch Alexander Jungnitsch. Dieser führt die Meldeliste im Diskuswurf der männliche Jugend U18 mit 43,81 m an und liegt im Kugelstoßen auf Rang 2. Emily Klein kämpft im Speerwurf der weiblichen Jugend U20 um Medaillen. Sie tritt auch noch im Kugelstoßen an. Meret Menzel wird im Diskuswurf der weiblichen Jugend U18 starten.

Von Tim Tersluisen

Gute Nachricht für die Nutzenden der VfL-Mailpostfächer. Ab sofort lassen sich alle gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder herstellen. Kurze Mail an webmaster@vflgladbeck.de genügt.

Wer kennt es nicht? Ein Klick und der Papierkorb des IMAP-Postfachs ist bereinigt. Jedoch waren Mails darin, die nicht gelöscht werden sollten. Mahlzeit.

Toll – Wie geht das?

Für das Problem gibt es eine Lösung. Ab sofort lassen sich die gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder herstellen. Die gelöschten Mails werden auf dem Mailserver gepuffert und erst nach 30 Tagen endgültig gelöscht. Bis dahin lassen sie sich wieder herstellen.

Was muss ich im Fall der Fälle tun?

Die Wiederherstellung muss vom VfL-Admin beauftragt werden. Einblick in die Mails hat niemand. Sie liegen sicher auf deutschen Servern in sicherheits-zertifizierten Rechenzentren unseres Hosters.

Zur Wiederherstellung der Mails nehmt bitte Kontakt mit unserem Administrator auf. Er wird dann die Wiederherstellung einleiten. Nach Abschluss der Wiederherstellung (Tempo: blitzartig) werden ALLE gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder im Mail-Postfach auftauchen. Ein neuerliches Löschen der erledigten Vorgänge ist also die Fleißarbeit des Tages 😛


Von Rainer Krüger

Eine erfolgreiche Bilanz konnten die Leichtathleten des VfL Gladbeck 1921 bei den westfälischen Hallenmeisterschaften in Dortmund ziehen. Drei Athleten und drei Finalteilnahmen waren das Ergebnis für die VfLer. Zufriedene Gesichter daher bei den Trainern Christian Bludau und Gerd Meuer .

Hoch hinaus

Ihre Favoriten-Rolle gerecht wurde Anne Berger im Stabhochsprung der Frauen. Sie siegte mit der Höhe von 3,90 m. Dass sie dennoch etwas unzufrieden war lag daran, dass sie beim Einspringen überzeugendere Sprünge zeigte. Mit diesen wird sie ihre Bestleistung dann bei den kommenden Meisterschaften (NRW-Meisterschaften und DM) angreifen. 

Alexander Jungnitsch in Bestform

Eine neue Bestleistung gab es für Alexander Jungnitsch in der männliche Jugend U18. Mit 14,14 Meter sicherte er sich die Silbermedaille im Kugelstoßen dieser Altersklasse. Entsprechend zufrieden war auch Gerd Meuer. Trotz dieser erfreulichen Bestleistungen traut Gerd Meyer seinem Schützling noch weitere Steigerung im Laufe der Saison zu.

Emily Klein auf Platz 7

Die dritte im Bunde war Emily Klein im 60m Hürden-Sprint der weiblichen Jugend U20. Nach 10,69 Sekunden im Vorlauf mit denen sie das Finale erreichte, steigerte sich noch um weitere 9/100 auf 10,58 Sekunden und belegte Platz 7.

Quelle: Coronawarn.app vom 17.01.2022

Das Projektteam aus Robert Koch-Institut, Deutscher Telekom und SAP hat Version 2.16 der Corona-Warn-App (CWA) veröffentlicht. Mit dem Update zeigt die CWA Nutzer*innen im Zertifikatsbereich nun ihren aktuellen Status-Nachweis an. Wenn Nutzer*innen ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat und ein Testzertifikat in der App hinterlegt haben, werden diese in der Zertifikatsübersicht in einer kombinierten Anzeige dargestellt.

Mit Version 2.16 können Nutzer*innen in der rechten oberen Ecke ihres Zertifikats ihren aktuellen Status-Nachweis sehen und damit auch, welche Regel(n) ihre vorhandenen Zertifikate erfüllen. Dafür gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:

• 3G – Steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel müssen Nutzer*innen eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf- oder Genesenenzertifikat, Schnelltestzertifikat (maximal 48 Stunden alt) oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt).

• 3G+ – Bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Nutzer*innen müssen mindestens eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf-, Genesenen-, oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt). Mit dem 3G+-Status erfüllen Nutzer*innen automatisch auch die Regeln von 3G-Veranstaltungen.

• 2G – Steht für vollständig geimpft oder genesen. Gilt die 2G-Regel haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt. Nutzer*innen müssen mindestens ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen, aber kein Testzertifikat. Mit dem 2G-Status erfüllen Nutzer*innen automatisch auch die 3G+- und 3G-Regel.

• 2G+ – Bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, Zutritt haben. Nutzer*innen müssen ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen und zusätzlich ein PCR-, oder Schnelltestzertifikat (maximal 72 beziehungsweise 48 Stunden alt). Mit dem 2G+-Status erfüllen Nutzer*innen automatisch auch die 2G-, 3G+- und 3G-Regeln.

2G+ mit Auffrischimpfung: Geimpfte oder Genesene, die eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, müssen laut Beschluss der Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern bei einer 2G-Plus-Regelung momentan keinen aktuellen Test vorlegen. Die CWA berücksichtigt diese Regelung in der Statusanzeige derzeit noch nicht. Das heißt, bei vorhandenem Impf- oder Genesenenzertifikat und Zertifikat der Auffrischimpfung zeigt sie noch nicht den 2G+-Status an. Das Projektteam arbeitet bereits daran, dass die CWA in Zukunft Zertifikate von Auffrischimpfungen entsprechend einbezieht.

Tippen Nutzer*innen auf ihr Zertifikat, sehen sie außerdem einen Infokasten zum Status-Nachweis, der erläutert, welche Regel ihr(e) Zertifikat(e) erfüllen.

Infokasten zum Status-Nachweis unter dem jeweiligen Zertifikat.

Wenn Nutzer*innen ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat und ein gültiges Testzertifikat in der App hinterlegt haben, werden diese ab Version 2.16 in einer kombinierten Anzeige dargestellt.

Nutzer*innen können dann über den Schalter zwischen dem QR-Code des „2G-Zertifikats“ (Impf- oder Genesenennachweis) und dem des Testzertifikats wechseln, um schnell und unkompliziert einen 2G+-Nachweis zu erbringen. Beide QR-Codes müssen vor Ort mit der CovPassCheck-App zusammen mit Vorlage des Personalausweises geprüft werden, wenn ein 2G+-Nachweis erforderlich ist.

Wichtig: Aus Datenschutzgründen ist bei der Kontrolle der Zertifikate durch die CovPassCheck-App nicht ersichtlich, ob die Person ein Impf- oder Genesenenzertifikat hat. Beim Scan der QR-Codes sehen die Kontrollierenden nur, ob das Zertifikat gültig ist oder nicht.

Kombinierte Zertifikatsanzeige von 2G-Zertifikat und Testzertifikat.

Ein negatives Testergebnis ist kein Testzertifikat. Ein Testzertifikat bestätigt ein negatives Testergebnis offiziell in Form eines QR-Codes in der Corona-Warn-App. Nutzer*innen können das offizielle Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, wenn sie einen Test in der Corona-Warn-App registrieren. Dafür können sie den universellen QR-Code-Scanner in der Mitte der Registerkarte der CWA öffnen und den QR-Code zur Test-Registrierung scannen. Den erhalten sie entweder schon während der Buchung des Tests oder vor Ort beim Testen, sofern der Anbieter an die Corona-Warn-App angeschlossen ist.

Nach dem Scannen des QR-Codes öffnet sich automatisch ein Fenster, in dem sie das Testzertifikat anfordern können. Mehr Informationen finden Sie in diesem Blog: Projektteam veröffentlicht Online-Schnelltestpartnersuche und Corona-Warn-App Version 2.4 mit digitalem Testzertifikat.

Deutlicher Hinweis in der App bei Veränderung des Risikostatus

Des Weiteren bekommen iOS-Nutzer*innen im Falle einer roten Kachel ab Version 2.16 auch einen Hinweis über die Änderung des Risikostatus, wenn sie die App geöffnet haben, während die Risikoermittlung läuft. Damit soll vermieden werden, dass Nutzer*innen die Warnung übersehen, weil sie beispielsweise gerade unter dem Reiter „Zertifikate“ sind und von dort die CWA wieder verlassen, ohne noch einmal auf ihre Statusanzeige zu schauen.

In der Vergangenheit hat die CWA Nutzer*innen entsprechend benachrichtigt, wenn die App geschlossen war, nicht aber, wenn sie die CWA geöffnet hatten. Nun weist sie die Nutzer*innen mit einem roten Punkt darauf hin, dass es Neuigkeiten im Statusbereich gibt.

Android-Nutzer*innen steht dieses Feature ab Version 2.17 der CWA zur Verfügung.

Verbesserter QR-Code-Scan unter Android

Zudem hat das Projektteam unter Android die technische Bibliothek ausgetauscht, mit der QR-Codes verarbeitet werden, um einen verbesserten QR-Code-Scan zu gewährleisten. Die nun verwendete Bibliothek ermöglicht eine schnellere Erkennung des QR-Codes, insbesondere bei schwachen Licht-Verhältnissen, bei vergleichsweise niedriger Druckqualität und bei einigen Papiersorten.

Außerdem erhalten Nutzer*innen im Falle eines negativen Testergebnisses weitere Handlungsempfehlungen in der CWA für den Fall, dass sie trotzdem akute gesundheitliche Beschwerden haben.

Version 2.16 wird, wie vorherige Versionen auch, schrittweise über 48 Stunden an alle Nutzer*innen ausgerollt. iOS-Nutzer*innen können sich die aktuelle App-Version ab sofort aus dem Store von Apple manuell herunterladen. Der Google Play Store bietet keine Möglichkeit, ein manuelles Update anzustoßen. Hier steht Nutzer*innen die neue Version der Corona-Warn-App innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung.

17. Jan 2022

Neue Booster-Regeln

Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.

Wer gilt als geboostert?

Folgende Personen gelten als geboostert:

  • 3-mal geimpfte ab dem Tag der 3. Impfung,
  • 2-mal geimpfte, deren 2. Impfung mindesten 14 und höchsten 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, die vor oder nach der Infektion 1-mal geimpft war,
  • genesene Personen, deren Infektion mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurück liegt.

Von Tim Tersluisen (Hygienebeauftragter)

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.

Voraussetzungen zur Durchführung

Die Durchführung der beaufsichtigten Selbsttests ist an ähnliche Hürden gekoppelt, wie die Durchführung von Mitarbeitertestungen. Neben der dokumentierten Schulung und Beauftragung einzelner Personen gelten Auflagen an Hygiene und Räumlichkeiten, die der VfL nicht erfüllen kann. Im Verfahren müssen zudem die zu testenden Personen bis zum Vorliegen des Testergebnisses (also mindestens 15 Minuten) von anderen Menschen getrennt „geparkt“ werden. Zusätzlich muss das Testergebnis einschließlich der Personendaten schriftlich festgehalten und nach der Veranstaltung vernichtet werden. Es gelten noch weitere Vorgaben.

Gefährdung und Aufwand hoch – Nutzen niedrig

Die mitarbeitenden, ehrenamtlichen Übungsleiter*innen würden bei der Durchführung der Testungen einem unnötigen Infektions-Risiko ausgesetzt. Zudem würden sie eine Menge Zeit verlieren, wenn einzelne keinen Bürgertest mehr in Anspruch nehmen und sich stattdessen im Verein testen lassen.

Die Erfahrungen mit 2Gplus haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Mitglieder zeitgerecht einen negativen Test nachweisen konnte. Mit zunehmender Zahl an Boosterungen fällt auch die Testpflicht weg, was für zusätzliche Entspannung sorgt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hygienebauftragten Tim Tersluisen (tim.tersluisen@vflgladbeck.de; Tel.: +49 1577 1577 757).

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.

Geboosterte von Testpflicht befreit

Für den Freiluftsport gilt nach wie vor 2G. Für den Innensport gilt nach wie vor 2Gplus (also 2G plus Test). Die klare Verbesserung betrifft ab dem 13.01.2022 die geboosterten Personen: Sie müssen nur noch ihren Impfnachweis und ihren Ausweis dabei haben. Einen Negativtest benötigen sie nicht mehr. Es entfällt also das komplizierte Testen.

Schüler*innen ab 16 Jahre wieder testpflichtig

Vom 17.01.2022 an gilt für Schüler*innen ab 16 Jahre dasselbe wie für Erwachsene: 2Gplus wird nur noch mit Test oder Boosterung erfüllt. Bislang gab es für diese Schülergruppe eine Gleichstellung mit den jüngeren Schüler*innen. Damit ist nun leider Schluss. Ab 16 Jahre gilt nun die Gleichbehandlung mit Erwachsenen. Das wiederum macht es für die Sportleitenden einfacher und schafft klare Verhältnisse.

Alle Infos auf unserer Covid-Seite.


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