COVID-19

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sich die Lage für den VfL Gladbeck und auch Sie aufgrund des Coronavirus entwickelt.

Hinweise für die Durchführung des Sports (ab 01.02.2023)

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungswege sind die Tröpfchen- und Aerosolinfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Hinweisübersicht

  1. Für den Sportbetrieb gibt es keine behördlichen Einschränkungen.
  2. Beim Sportbetrieb mit vulnerablen Gruppen (z.B. Rehasport, Gesundheitssportkurse) können die Übungsleitenden besondere Hygiene-Vorgaben (z.B. das Tragen von FFP2-Masken) machen, die von den Teilnehmenden zu befolgen sind.
  3. Es wird dringen empfohlen, eigenverantwortlich und rücksichtsvoll die allgemeingültigen Hygieneregeln anzuwenden (AHAL: Abstand halten, Hygiene anwenden, ggf. Masken tragen, lüften).

Genießt den Sport. Lasst es Euch gut gehen.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen

Tim Tersluisen
Stv. Vorsitzender f. Öffentlichkeitsarbeit
Hygienebeauftragter
Tel.: 01577 1577 757
E-Mail: tim.tersluisen@vflgladbeck.de

Laden Sie hier hilfreiche Dokumente des VfL Gladbeck zur Erleichterung des Sportalltags unter Corona-Pandemie-Bedingungen herunter.

Allgemeine Hygiene- und Verhaltenshinweise
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Richtig Händewaschen
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Video des Klinikums Leverkusen

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Ablauf des Händewaschens

  1. Handinnenflächen
  2. Fingerzwischenräume
  3. Handaußenflächen
  4. Fingerspitzen in der Handinnenfläche reiben
  5. Daumen
  6. Fingernägel: Fingerspitzen in Handinnenfläche drehen

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Nachrichten

Keine Covid-Einschränkungen mehr

Mit der neuen Coronaschutzverordnung gelten ab dem 01.02.2023 keine Einschränkungen mehr für die Durchführung des Sports im VfL Gladbeck.

Corona-Schutzverordnung: Keine Änderungen für den Bereich des VfL Gladbeck

Der VfL Gladbeck wird zum Schutze der Mitglieder und Sportleitenden am bestehenden Schutzkonzept festhalten. Es gilt also weiterhin 3G für die Innenräume sowie die Maskenpflicht bis zur Trainingsfläche beim Innensport und wieder ab dort bis zum Verlassen des Gebäudes.

Neue Corona-Schutzverordnung

Ab dem 19.03.2022 gilt: Freiluftsport ohne jegliche Einschränkung. Bei Sport in Innenräumen gilt 3G.

Sport ab sofort unter 3G-Bedingungen

Das Land NRW hat ab dem 04.03.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung. Damit ergeben sich Änderungen für die Durchführung von Sport.

Neue Booster-Regeln

Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.

Covid-19: Keine beaufsichtigten Selbsttest beim VfL Gladbeck

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.

Neue Covid-Regeln ab Donnerstag

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.

Corona-Regeln: Keine Änderungen bis mindestens 12.01.2022

Bund und Länder haben sich beraten und Beschlüsse gefasst. Bis diese umgesetzt werden dauert es noch etwas. Wir erwarten die neue Corona-Schutzverordnung am Mittwoch. Bis dahin bleibt alles beim alten.

Ab sofort 2G+ für Innensport

Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Cronaschutzverordnung. Damit einher geht, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ gilt: Immunisierte Personen müssen also zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen.

Testpflicht für Schüler*innen

Ab dem 17.12.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Daher gilt, dass Schulpflichtige in der Ferienzeit einen aktuellen Schnelltest vorlegen müssen, wenn sie am Sport teilnehmen wollen.

FFP2-Masken schützen vor Corona

FFP2-Masken bieten einen extrem hohen Schutz vor einer Corona-Infektion. Dabei kommt es aber auf die richtige Trageweise an, wie Forscher des Göttinger Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation in einer Studie berichten.

2G in allen Bereichen

Wir setzen ein Zeichen für mehr Sicherheit: Beim VfL Gladbeck finden alle Angebote unter 2G-Bedingungen statt. Unsere neue Hygiene- und Verhaltensregeln (V10) sind veröffentlicht und können auf unsere Covid-Seite eingesehen werden.

Wir bereiten uns auf 2G vor

Am Donnerstag, 25.11.2021, tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Was die neue Verordnung von uns fordert steht noch nicht fest. Die Hinweise verdichten sich, dass 2G beim Sport in Innenräumen Pflicht werden wird.

Sonderimpfaktion am 24.07.21

Die Stadt Gladbeck bietet eine Sonder-Impfaktion mit Biontec an. Angesprochen sind alle Menschen ab 16 Jahre.

Update: Corona-FAQ

Mit Tempo geht es voran. Es ist und wird wieder mehr möglich im Sport nach dem Lockdown. Darum haben wir unsere FAQs upgedatet und die Allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln angepasst. Bitte informiert Euch hier.

Inzidenz zwischen 50 und 100: Erste Lockerungen im Sport

Was wird wieder möglich? Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt stabil unter 100. Daher gilt ab Freitag die Corona-Schutzverordnung. Diese löst die Bundes-Notbremse ab, die oberhalb von einer Hunderterinzidenz gilt.

Update: FAQs zu den neuen Lockerungen im Sport

Wir haben einen neuen Fragen-Antworten-Block auf unserer Covid-19-Seite angelegt. Dort klären wir, was im Sport alles wieder möglich sein wird und auf was wir noch warten müssen.

Corona-Lockerungen: Wann geht es wieder los?

Seit dem 15.05.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie gilt jedoch nur dort, wo die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Für den Kreis Recklinghausen heißt es also: Abwarten.

Stadt hebt demnächst Maskenpflicht in Parks auf

Bisher galt samstags, sonntags und an Feiertagen im Nord- und Südpark sowie auf der Marathonbahn in Wittringen zwischen 10 und 17 Uhr eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

Genesen, durchgeimpft, gelockert? Wie ist der Stand im Sport?

Die Erwartungen sind groß: Wer zweimal geimpft ist oder eine Covid-Erkrankung durchlaufen hat soll einem negativ Getesteten gleichgestellt werden und z.B. Sport mit Gleichgestellten in Gruppen durchführen können. Auch der angeleitete Vereinssport wäre unter diesen Umständen denkbar

Bundes-Notbremse greift

Die Bundes-Notbremse, veröffentlicht in der Novelle des Infektionsschutzgesetztes vom 22.04.2021, greift ab sofort im Kreis Recklinghausen. Hier liegt die Inzidenz über 100. Was heitß das für den VfL-Sport?

Corona-Notbremse: Stadt setzt Maßnahmen um

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der „Bundes-Notbremse“ tritt auch in Gladbeck vorbehaltlich der offiziellen Feststellung durch das Land, mit der im Laufe des Tages noch zu rechnen ist, ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr in Kraft.

So bietet der VfL Gladbeck der Corona-Krise die Stirn

Großvereine sollen momentan besonders schwer haben. Wir haben nachgefragt, wie eigentlich der VfL Gladbeck der Corona-Krise die Stirn bietet.

Westfälische Leichtathletik zwischen Einschränkungen und Hoffnungen

Schwierige Wochen, eventuell sogar Monate stehen der westfälischen Leichtathletik bevor. Gundolf Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), zitierte daher zu Beginn der virtuellen Frühjahrstagung der Vorsitzenden der Kreis-Leichtathletik-Ausschüsse (VKLAs) William Shakespeare, um die augenblickliche Situation zu beschreiben: „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode“.

Corona-Lockdown II: Schreiben des Sportamts

Alle städtischen Sportanlagen und Vereinsheime sowie die Schwimmbäder in Gladbeck sind ab Sonntag, den 1. November 2020 (Allerheiligen) geschlossen. Zudem sind alle Sportveranstaltungen vorerst untersagt. Wir bitten Sie, die Sportanlagen verschlossen zu halten.

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