Seit dem 15.05.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie gilt jedoch nur dort, wo die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Für den Kreis Recklinghausen heißt es also: Abwarten.
Was wäre denn nach der neuen Verordnung möglich?
Grundsätzlich untersagt die Verordnung vom 12.05.2021 jeden Freizeit- und Amateursport. Es gibt jedoch Ausnahmen.
- Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands ist erlaubt.
- Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands plus einer hausstandsfremden Person ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit.
- Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern aus zwei Hausständen mit maximal 5 Personen ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Paare werden als ein Hausstand gewertet.
- Sport als Einzelausbildung ist möglich.
- Kindersport mit Gruppen bis zu 20 Kinder (bis einschl. 14 Jahre) zuzüglich zwei Aufsichtspersonen
- Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
- Der Mindestabstand zwischen unterschiedlichen Sportgruppen ist 5,0m; der Mindestabstand zwischen Gruppenmitgliedern ist 1,5m.
- Rehabilitationssport inner- und außerhalb von Gebäuden wäre wieder erlaubt.
7-Tage-Inzidenz stabil unter 50: Weitere Lockerungen
- Jeder Sport unter freiem Himmel ist ohne Personenbegrenzung möglich
- Kontaktsport in Innenräumen wäre unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und bestätigtem, negativem Schnell- oder Selbsttest möglich
- Kontaktfreier Sport in Innenräumen wäre mit bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest möglich
Fazit
Solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt, ist zunächst nur der Kindersport und der kontaktfreie Erwachsenensport mit bis zu 20 Personen möglich. Eine weitestgehend unbeschränkte Sportausübung draußen kann bei einer Inzidenz von unter 50 starten. Im Innenbereich gibt es weiterhin Einschränkungen, jedoch auch dort wäre sogar Kontaktsport erlaubt.