Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.
Wer gilt als geboostert?
Folgende Personen gelten als geboostert:
- 3-mal geimpfte ab dem Tag der 3. Impfung,
- 2-mal geimpfte, deren 2. Impfung mindesten 14 und höchsten 90 Tage zurückliegt,
- genesene Personen, die vor oder nach der Infektion 1-mal geimpft war,
- genesene Personen, deren Infektion mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurück liegt.