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Nachdem durch die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen (gültig seit 15.06.2020) weitere allgemeine und spezifische Lockerungen möglich geworden sind, hat die Leichtathletik-Kommission Wettkampforganisation des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) beschlossen, dass leistungssportliche Wettkämpfe ab dem 22. Juni unter bestimmten Bedingungen wieder genehmigt werden.

Ein entscheidender Grund wird darin gesehen, dass die Leichtathletik im Kern eine kontaktlose Sportart ist und deshalb das bisher geltende Verbot von Wettkämpfen, vor dem Hintergrund der gemäß CoronaSchVO erfolgten Zulassung von nicht-kontaktfreiem Sport- und Trainingsbetrieb, nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Oberste Priorität hat dennoch – ungeachtet der Bedürfnisse nach Normalität – weiterhin die Gesundheit aller Sportlerlinnen und Sportler sowie der hauptamtlich und ehrenamtlich in Wettkämpfe und Wettbewerbe eingebunden Personen.

Nach intensiver Diskussion der aktuellen CoronaSchVO des Landes NRW und auf Basis aller vorliegenden Informationen werden leistungssportliche Wettkämpfe im Freien ab sofort unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:

  1. Es handelt sich um kleinere Wettkämpfe oder Wettbewerbe einzelner Disziplinen (Disziplingruppen), da Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis zum 31. August 2020 weiterhin untersagt sind.
  2. Verpflichtung des Veranstalters zur gesicherten Einhaltung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz (vgl. § 9 Abs. 1 der CornaSchVO).
  3. Schriftliche Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Kommune/Behörde auf Grundlage eines dort vom Veranstalter vorzulegenden Hygienekonzeptes gemäß CoronaSchVO.
  4. Information und Aufklärung durch den Veranstalter über Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung und Hygienemaßnahmen (gemäß CoronaSchVO) durch Aushänge auf der Anlage.
  5. Sicherstellung der „einfachen Rückverfolgbarkeit“ (vgl. § 2a CoronaSchVO), d.h. Registrierung von Name, Adresse und Telefonnummer der Athleten/innen inkl. Aufbewahrung über vier Wochen sowie das Einholen der Einverständniserklärung gemäß Datenschutzverordnung.
  6. Zulassung von maximal 100 Zuschauern inkl. Trainer/Betreuer außerhalb des Innenraumes unter Sicherstellung deren „einfacher Rückverfolgbarkeit“ (vgl. § 2a CoronaSchVO), d.h. Registrierung von Name, Adresse und Telefonnummer inkl. Aufbewahrung über vier Wochen sowie das Einholen der Einverständniserklärung gemäß Datenschutzverordnung.
  7. Begrenzung der anwesenden Personenzahl pro Wettbewerb/Wettkampfanlage auf maximal 30 Personen (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer).
  8. Kein Zutritt von Trainern/Betreuern zum Innenraum und zur Wettkampfanlage.
  9. Wettkämpfe im Bereich Sprint/Hürde ausschließlich mit frei gehaltenen Bahnen (z.B. Bahn 2/4/6/8).
  10. Wettkämpfe im Block Lauf mit maximal 8 Teilnehmern je Lauf.
  11. Es finden keine Staffelläufe statt.
  12. Durchführung von Wettkämpfen in mehreren technischen Disziplinen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der weiteren Sicherheitsmaßnahmen (räumlicher Verteilung auf oder außerhalb der Anlage und/oder zeitversetzter Austragung).     

Die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der Voraussetzungen liegt ausschließlich beim Veranstalter/Anmelder. Die Genehmigung durch den FLVW bezieht sich, unter dem Vorbehalt der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Kommune/Behörde, ausschließlich auf die sportliche Situation und auf den Termin.

Quelle: FLVW.de

Starker Start: 6,5 Millionen Downloads für die Corona-Warn-App schon am ersten Tag! Mit der App kann jeder freiwillig zum besseren Schutz der gesamten Gesellschaft beitragen.

Denn wenn alle schnell über eine mögliche Infektion informiert werden, kann auch schnell reagiert werden. Damit Infektionsketten abbrechen. Schützen Sie sich und andere!

Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play  zum Download erhältlich. 

Coronavirus

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Quelle: Bundesregierung

Darauf hat Anja Rückmann mit ihren Mitstreitern sehnsüchtig gewartet: Nach der Lockerung der Corona-Vorschriften können die „Fun Runner“ des VfL Gladbeck endlich wieder gemeinsam trainieren.

„In den letzten Monaten durften wir ja nur alleine oder zu zweit mit Abstand laufen, jetzt ist auch unser normales Training wieder zulässig, allerdings unter strengen Auflagen,“ erklärt Fun Runner-Chefin Anja Rückmann.

Und so treffen sich die Laufsportler ab sofort wieder dienstags und donnerstags ab 17.45 Uhr auf dem großen Parkplatz in Wittringen, starten in höchstens Vierer-Gruppen mit dem Abstand von mindestens 2 Metern zueinander und jeweils im Abstand von einigen Minuten, nachdem vorher die Personalien aufgenommen wurden. „Das ist zwar ein etwas größerer Aufwand, aber wir nehmen das aus Sicherheitsgründen gern in Kauf, weil wir so die Chance haben, auch wieder in der Gruppe zu trainieren “, ist auch Manuela Schichtholz, bei den Fun Runnern für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich, sichtlich erfreut.

„Natürlich sind die meisten von uns auch in den letzten Wochen gelaufen,“ berichtet Anja Rückmann, „aber zusammen macht es einfach mehr Spaß und bei längeren Läufen ist es in der Gruppe auch einfacher als alleine!“

Besonders begeistert waren die Fun Runner darüber, dass passend zum Wiederbeginn des Trainings nach der Corona-Pause auch die Marathonbahn im Wittringer Wald wieder durchgängig genutzt werden kann.

„Kompliment an das Ingenieuramt und die Baufirma, die die große Baustelle für den neuen Kanal und das Regenrückhaltebecken unter der Marathonbahn am Spielplatz an der Gildenstraße wirklich in Rekordzeit umgesetzt haben. Auch die Umleitung durch den Wald war gut hergerichtet, so dass wir auch im Winter praktisch ohne Einschränkungen laufen konnten,“ gibt es noch ein dickes Lob von Anja Rückmann.

Quelle: Lokalkompass Gladbeck – Uwe Rath

Der Sport startet noch nicht durch. Auch wenn wir wieder beginnen dürfen, so unter sehr strengen Auflagen und mit einem begrenzten Angebot. Besonders im Kinderbereich ist Sport im Moment nicht durchführbar, wenn wir alle Hygieneregeln beachten wollen.

Die Abteilungen (Jugend)-Handball, Leichtathletik und Tennis sind bereits erfolgreich und individuell in einen neuen Corona-Alltag gestartet.

Das Wohl unserer Mitglieder und Übungsleitenden steht an erster Stelle

Wir starten mit einem beschränktem Freiluftangebot. Das Programm ist ausgerichtet auf Erwachsene; die Kinderprogramme folgen dann, wenn wir sehen, dass unsere Hygienekonzepte belastbar sind.

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Der 17. Sparkassenlauf kann aufgrund der Infektionsschutzverordnung zur Corona-Krise in diesem Jahr nicht stattfinden. Er wird auf den 22.08.2021 verschoben.

Am 11.05. konkretisierte die NRW-Staatskanzlei in ihrer Coronaschutzverordnung, dass Großveranstaltungen bis mindestens zum 31.08.2020 verboten sind. Zusätzlich wird das Verbot jeglicher sportlicher Wettkämpfe ausgesprochen. 
Damit ist nun auch die letzte Hoffnung geplatzt. Der Gladbecker Sparkassenlauf darf nicht durchgeführt werden. Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist wegen der Unsicherheiten hinsichtlich der Krisenentwicklung sowie dem bevorstehenden Wettbewerbsgedränge im 4. Quartal keine Option.

Wir sind betrübt

Uns tut dieser Ausgang sehr leid. Wir wissen, dass Ihr Euch auf den Sparkassenlauf freut und viele von Euch den Lauf als feste Größe in Ihr Wettkampfjahr einrechnen. 
In unserem Lauf steckt auch viel Vorbereitungsarbeit. Das Verschieben des Sparkassenlaufs aufs kommende Jahr trifft die VfL-Leichtathletikabteilung hart.

Es ist nichts verloren – Wir buchen die Startplätze um

Wir bieten allen Teilnehmenden folgende Lösung an. Wir buchen alle unter Beibehaltung aller Zusatzleistungen auf den 17. Gladbecker Sparkassenlauf am 22.08.2021 um. Sollten bei den Jugendklassen Teilnahmebschränkungen in einzelnen Wettbewerben bestehen, dann setzen wir uns im kommenden Jahr mit den Teilnehmenden in Verbindung. Startplatzweitergaben werden problemlos und kostenfrei möglich sein.
All denjenigen, die mit einer Teilnahme in 2021 nicht einverstanden sind, erstatten wir das bereits gezahlte Geld zurück. Dabei fallen Storno-Gebühren von 3,50 Euro je Buchung an.

Dazu reicht die Übemittlung des Storno-Wunsches bis zum 28.06.2020 per Mail an corona@sparkassenlauf.com. Nur über dieses Mailpostfach können wir eine reibungslose Abwicklung sicherstellen. Wir benötigen in dem Fall auch eine Bankverbindung, da wir den jeweiligen Bankdaten keine Kenntnis haben.

Die Läufer*innen sind unser Antrieb

Wir können nur noch einmal betonen, wie leid uns das Verschieben aufs kommende Jahr tut. Viele der Laufenden sind treue Sparkassenläufer. Jedem von ihnen danken wir herzlich. Sie sind unser Antrieb, jedes Jahr aufs Neue den Sparkassenlauf auszurichten.

Wir wünschen den Sparkassenläufern alles Gute- bleibt bitte gesund. Wir sehen uns wieder am 22.08.2021!

Das Sparkassenlauf-Orga-Team

Der VfL Gladbeck startet wieder mit einem reduzierten Angebot ins Traingsgeschehen. Zug um Zug werden wir unser Programm erweitern, soweit es die Verordnungslage in NRW und Gladbeck erlaubt.

Den Start machen die Fun Runner, die Leichtathleten und die Familien- und Freizeitsportler sowie Tennis. Diese Abteilungen führen kontaktarme Sportarten durch und können ihren Sport ohne Hallennutzung betreiben. Kontakt- und Hallensportarten bleiben weiterhin untersagt.

Neue Bedingungen

Um sicher Sporttreiben zu können gelten strenge (Hygiene-) Regeln. Neben sportartspezifischen Regelungen gilt unter anderem:

  • Abstand voneinander halten (mindestens 2,0 m – rundum)
  • Körperliche Begrüßung ist zu unterlassen
  • Nies- und Hustetikette ist einzuhalten
  • Regelmäßig mit Seife Händewaschen (20-30 Sekunden einseifen)
  • Menschen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen müssen dem Sport fernbleiben
  • Jeder muss in einer Anwesenheitsliste erfasst werden
  • Duschen, Umkleiden und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen
  • Es wird darum gebeten, nur eigene Sportgeräte zu benutzen (Bälle, Matten etc.)
  • Bei Boden- und Kraftsport ist ein eigenes, sauberes Handtuch flächendeckend unterzulegen

Bitte leisten Sie Ihrem Übungsleiter Folge und informieren Sie sich vor dem Sport bei ihm.

Auf in den Spaß: Das Fun Runner-Angebot

Unsere Spaßläufer sind zweimal die Woche (Di + Do) unterwegs. Gestartet wird in Wellen am großen Parkplatz an der Bohmertstraße. Im Zeitraum von ca. 17.45 Uhr bis 18.00 Uhr machen sich die Laufgruppen paarig in alle Himmelsrichtungen auf den Weg. Duschen und umziehen nach dem Sport ist nicht möglich.

Lauf, Sprung und Wurf

Die Leichtathleten beginnen am Montag (11.05.2020). Zunächst starten die ältesten Klassen im 5er-Gruppensystem im Stadion Gladbeck, das exklusiv mit dem TV Gladbeck geteilt wird. In den kommenden Wochen werden stufenweise die anderen Altersklassen bis einschließlich der U14 hinzugenommen. Nähere Informationen hält das Trainerteam bereit.

Familien- und Freizeitsport

Teilweise auf ungewohntem Terrain geht es für die Familiensportler zu. Bereits ab sofort starten die Erwachsenen mit Jennifer Hermann (donnerstags, Wittringer Wald) und Beate Zajac (dienstags und freitags, Wittringer Wald).
Ab dem 27.05. folgen dann auf der Freibadwiese hinter dem VfL-Treff Sieglinde Kriener (montags von 17.15-18.15 Uhr), Angela Cosenza (mittwochs und donnerstags von 20-22 Uhr) und Beate Omlor (dienstags von 20-21 Uhr). Unsere Erwachsenen tauschen also den Gymnastikraumboden gegen die Wiese ein. Frische Luft tut gut!

Tennis- die Kunst mit dem gelben Fusselball

Die Tennisabteilung hat bereits in der KW19 ihren Einzel-Spielbetrieb aufgenommen und die Anlage an der Schützenstraße bei schönstem Sonnenschein eingweiht. In der laufenden Woche kommen auch die Doppel hinzu. Es gilt, dass jeder nur mit seinem eigenen Ball spielt. Wir sagen: Gut Holz!

Warum ist Händewaschen so wichtig? Wann sollte man sich die Hände waschen? Wie werden die Hände gründlich sauber?

Der Film der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) erklärt ausführlich, welche Bedeutung das Händewaschen für den Infektionsschutz hat.

Sehen Sie sich an, worauf es beim Händewaschen ankommt:

Nordrhein-Westfalen, NiedersachsenRheinland-Pfalz und das Saarland.de führen eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen ein. Ministerpräsident Armin Laschet: „Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln.“

Alle Infos: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-niedersachsen-rheinland-pfalz-und-das-saarland-fuehren

Quelle: Facebook

Das Amt für Integration und Sport informierte heute per Mail, dass alle Sportveranstaltungen (zunächst) bis zum 30.04.2020 angesagt sind. Alle städtischen Sportstätten sind bis mindesten dahin gesperrt.

Eine Eventuelle Verlängerung der Sperrung ist nicht ausgeschlossen und richtet sich nach der Entwicklung der Corona-Pandemie.

Der VfL Gladbeck hat bis auf weiteres den gesamten Übungsbetrieb ausgesetzt. Wir rufen alle Übungsleitende dazu auf, die Aussetzung des Übungsbetriebs in ihrem Bereich umzusetzen.

Liebe Mitglieder und VfL-Befreundete,

Zu Ihrem und unserem Schutz schließen wir unsere Geschäftsstelle für Publikumsverkehr. Wir bitten Sie freundlich, uns ausschließlich per Telefon unter 02043 / 22282 oder per Mail unter info@vflgladbeck.de zu kontaktieren.

Wir halten Sie auf dem Laufenden über Änderungen auf unserer Corona-Spezialseite.


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