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Mit der neuen Coronaschutzverordnung gelten ab dem 01.02.2023 keine Einschränkungen mehr für die Durchführung des Sports im VfL Gladbeck.

Ein Aufatmen für viele: Das Covid-Risiko scheint beherrschbar zu sein. Darum beschränkt das Gesundheitsministerium ab dem 01.02.2023 die Covid-Eindämmungsmaßnahmen auf ein Minimum.

Gegenseitige Rücksichtnahme unverzichtbar

Für den VfL Gladbeck bedeutet dies, dass wir unsere Mitglieder darum bitten, eigenverantwortlich und rücksichtvoll die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen anzuwenden. Dazu gehören das Abstand halten, die Berücksichtigung der Hygiene, ggf. das Maske tragen und das Lüften.

Ausnahmen bleiben möglich

Unsere Übungsleitenden sind dazu angehalten, anlassbezogen und zum Schutz vulnerabler Gruppen besondere Vorgaben zur Hygiene (z.B. das Tragen von FFP2-Masken) zu machen. Diese sind von den Teilnehmenden einzuhalten.

Unsere Covid-19-Seite haben wir entsprechend angepasst und unsere Hygiene- und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Genießt den Sport und lasst es Euch gutgehen.

Am 03.04.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Diese setzt im Kern auf die Eigenverantwortung der Bürger*innen und Veranstalter und spricht die Empfehlung aus, die bestehenden Schutzkonzepte aufrechtzuerhalten.

Der VfL Gladbeck wird zum Schutze der Mitglieder und Sportleitenden am bestehenden Schutzkonzept festhalten. Es gilt also weiterhin 3G für die Innenräume sowie die Maskenpflicht bis zur Trainingsfläche beim Innensport und wieder ab dort bis zum Verlassen des Gebäudes.

Wir werden unser Konzept regelmäßig verantwortungsbewusst überprüfen und dem Infektionsgeschehen, unter Einbezug behördlicher Empfehlungen, anpassen.

Bleibt alle gesund oder werdet es schnell wieder.

Ab dem 19.03.2022 gilt: Freiluftsport ohne jegliche Einschränkung. Bei Sport in Innenräumen gilt 3G.

Die neue Corona-Schutzverordnung regelt im Wesentlich den Sport und die Anzahl von Zuschauenden im Außenbereich neu. Im Außenbereich gibt ab sofort keine Einschränkungen mehr.

Beim Sport in Innenräumen ändert sich nichts: Es gilt 3G für alle.

Alle Infos finden Sie auf unserer Spezialseite zu Covid-19.

Das Land NRW hat ab dem 04.03.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung. Damit ergeben sich Änderungen für die Durchführung von Sport.

Das bedeutet:

  • Sport für alle und überall (drinnen und draußen) unter 3G (geimpft oder genesen oder getestet).
  • Kinder und Jugendlich bis einschl. 17 Jahre sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schüler*innen älter als 17 Jahre können den Testnachweis (also wenn sie weder geimpft oder genesen sind) durch einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an Schultestungen ersetzen.
  • Maskenpflicht im Freien entfällt. Maskenpflicht in Innenräumen bleibt unverändert bestehen (also bis zur Fläche und ab da wieder, bis zur Freiluft).

Wir bitten alle Teilnehmenden, weiterhin aufmerksam zu sein und die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln (AHA-L) einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist nach wie vor ein wirkungsvoller Schutz vor Ansteckungen. Daher ermuntern wir Euch, freiwillig auch dort eine Maske zu tragen, wo Abstände nicht sicher eingehalten werden können.

Alle Infos zu den Covid-Bedingungen findet Ihr auf unserer Spezialseite Covid-19.

Herzlichen Dank!

17. Jan 2022

Neue Booster-Regeln

Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.

Wer gilt als geboostert?

Folgende Personen gelten als geboostert:

  • 3-mal geimpfte ab dem Tag der 3. Impfung,
  • 2-mal geimpfte, deren 2. Impfung mindesten 14 und höchsten 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, die vor oder nach der Infektion 1-mal geimpft war,
  • genesene Personen, deren Infektion mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurück liegt.

Von Tim Tersluisen (Hygienebeauftragter)

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.

Voraussetzungen zur Durchführung

Die Durchführung der beaufsichtigten Selbsttests ist an ähnliche Hürden gekoppelt, wie die Durchführung von Mitarbeitertestungen. Neben der dokumentierten Schulung und Beauftragung einzelner Personen gelten Auflagen an Hygiene und Räumlichkeiten, die der VfL nicht erfüllen kann. Im Verfahren müssen zudem die zu testenden Personen bis zum Vorliegen des Testergebnisses (also mindestens 15 Minuten) von anderen Menschen getrennt „geparkt“ werden. Zusätzlich muss das Testergebnis einschließlich der Personendaten schriftlich festgehalten und nach der Veranstaltung vernichtet werden. Es gelten noch weitere Vorgaben.

Gefährdung und Aufwand hoch – Nutzen niedrig

Die mitarbeitenden, ehrenamtlichen Übungsleiter*innen würden bei der Durchführung der Testungen einem unnötigen Infektions-Risiko ausgesetzt. Zudem würden sie eine Menge Zeit verlieren, wenn einzelne keinen Bürgertest mehr in Anspruch nehmen und sich stattdessen im Verein testen lassen.

Die Erfahrungen mit 2Gplus haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Mitglieder zeitgerecht einen negativen Test nachweisen konnte. Mit zunehmender Zahl an Boosterungen fällt auch die Testpflicht weg, was für zusätzliche Entspannung sorgt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hygienebauftragten Tim Tersluisen (tim.tersluisen@vflgladbeck.de; Tel.: +49 1577 1577 757).

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.

Geboosterte von Testpflicht befreit

Für den Freiluftsport gilt nach wie vor 2G. Für den Innensport gilt nach wie vor 2Gplus (also 2G plus Test). Die klare Verbesserung betrifft ab dem 13.01.2022 die geboosterten Personen: Sie müssen nur noch ihren Impfnachweis und ihren Ausweis dabei haben. Einen Negativtest benötigen sie nicht mehr. Es entfällt also das komplizierte Testen.

Schüler*innen ab 16 Jahre wieder testpflichtig

Vom 17.01.2022 an gilt für Schüler*innen ab 16 Jahre dasselbe wie für Erwachsene: 2Gplus wird nur noch mit Test oder Boosterung erfüllt. Bislang gab es für diese Schülergruppe eine Gleichstellung mit den jüngeren Schüler*innen. Damit ist nun leider Schluss. Ab 16 Jahre gilt nun die Gleichbehandlung mit Erwachsenen. Das wiederum macht es für die Sportleitenden einfacher und schafft klare Verhältnisse.

Alle Infos auf unserer Covid-Seite.


Wer mal in die neue Landesverordnung schauen will, ist hier richtig:

Folgt uns am besten auf unseren Social Media-Kanälen. Dann seid Ihr immer auf dem neusten Stand.

Bund und Länder haben sich beraten und Beschlüsse gefasst. Bis diese umgesetzt werden dauert es noch etwas. Wir erwarten die neue Corona-Schutzverordnung am Mittwoch. Bis dahin bleibt alles beim alten.

Infos in der Übersicht (Stand: 09.01.2022)

  • Sport in Innenräumen nur unter 2Gplus (gilt für alle, auch Geboosterte)
  • VfL-Treff ab dem 10.01.2022 wieder nutzbar

Ausblick

Wir erwarten, dass zukünftig die Testpflicht für Geboosterte wegfallen wird. Wir informieren darüber, wenn dies gültig wird. Bis dahin bitten wir Euch um Geduld.

Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Cronaschutzverordnung. Damit einher geht, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ gilt: Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) müssen also zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Die Test müssen von offiziellen Teststellen durchgeführt worden sein.

Neue Regeln im Überblick

  • Sport generell nur für geimpfte und genesene Personen (2G).
  • Sport in Innenräumen zusätzlich nur mit aktuellem, negativem Test (2G+) von einer anerkannten Teststelle (Bürgertest).
  • Während der Ferienzeit müssen Schüler*innen generell einen aktuellen, negativen Test einer anerkannten Teststelle vorlegen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestet, auch ohne Testnachweis.

Die Verordnung im Überblick

Ab dem 17.12.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Daher gilt, dass Schulpflichtige in der Ferienzeit einen aktuellen Schnelltest vorlegen müssen, wenn sie am Sport teilnehmen wollen.

Schultestungen fehlen

In der Ferienzeit fehlt die verbindliche Teilnahme der Schüler*innen an den Corona-Pool-Tests. Daher müssen Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre einen tagesaktuellen, negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, um die 2G-Regel zu erfüllen und den immunisierten Personen gleichgestellt zu sein.

Die Tests dürfen maximal 24 Stunden alt und müssen von anerkannten Teststellen vorgenommen worden sein. Laientest sind nicht zugelassen. Für PCR-Tests gilt das Gleiche, jedoch sind sie 48 Stunden lang gültig.

Testzentren in Gladbeck

Zur Hilfestellung geben wir eine (evtl. unvollständige) Liste an Testzentren, die Bürgertests anbieten.

  • Dr. Jens Reese, Lambertistr. 23, Telefon: 02043 22590
  • DRK Gladbeck, Horster Str. 24, 45964 Gladbeck; https://schnelltest-gladbeck.de/anmeldung
  • Markus Reumkens, Friedrichstr. 3, Telefon: 02043 64826
  • Arztpraxis Lambert Timphus, Mittelstr 38, Tel 02043/23301
  • Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik, Händelstr. 14, Telefon: 02043 51014
  • Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik, Kardinal-Hengsbach-Platz 1, Telefon: 02043 59600
  • Elefanten Apotheke, Dr. Matthias Pradel, Teststelle Stadtsparkasse Gladbeck, Friedrich-Ebert-Str. 2, Telefon: 02043 29222
  • Holzwarth Apotheke Gladbeck (Corina Holzwarth), Dorstener Str. 3, Telefon: 02043 9571900, Online-Anmeldung: www.Holzwarth-Apotheke-Gladbeck.de
  • Easytest, SOMA Handels GmbH, Horster Str. 375, Telefon: 040/88368430, E-Mail: cc@soma-handel.com
  • Teststelle bei Grubenhelden GmbH, Maria-Theresien-Str. 6, Telefon: 0176/21301849.
  • Hausarztzentrum Butendorf, Horster Str. 137, Telefon: 02043 29460 oder 0157 38459010
  • Thomas Hanisch, Kampstr. 47, Telefon: 02043 295351
  • Dres. Ulrich und Erna-Maria Heil Horster Str. 87, Telefon: 02043 32200
  • Gemeinschaftspraxis Dr. med Andreas Schulte-Terhusen, Dr. med Dietmar Krause, Johannes Maas, Dr. med. Claudia Klink, Friedrich-Ebert-Straße 2, Telefon: 02043 20610
  • Praxis Ahmet Altunbas, Horster Straße 412, 02043 39888
  • Praxis Dres. med. Böhmeke, Schmidt, Widjaja, Goethestraße 9, Telefon: 02043 378837
  • Dr. med. Murat Bilgic, Bülser Straße 55-57, Telefon: 02043 61191
  • Zahnkosmetik Tanja Diedring, Feldhauser Straße 224, Telefon 0151 67601159
  • Arztpraxis Dipl.-Med. Anett Aurich, Roßheidestraße 170, 02043 34343
  • Dr. Henning Keimer, Friedrichstraße 24-26, Telefon: 02043 987480
  • Teststelle Drive-In, Burgstraße 131, E-Mail-Anmeldung: gladbeck@schnelltest.nrw
  • Schreurs Consulting Group, Teststelle Festplatz Horsterstraße, Online-Anmeldung: www.testcov.de
  • Schreurs Consulting Group, Teststelle Wilhelmstraße 30, Online-Anmeldung: www.testcov.de
  • Teststelle City-Center in Gladbeck-Mitte, Hochstr. 51-53, www.medco-testzentrum.de
  • Praxis Dr. med. Konstantinou, Horster Straße 27, Telefon: 02043 65706

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