Von Tim Tersluisen (Hygienebeauftragter)
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.
Voraussetzungen zur Durchführung
Die Durchführung der beaufsichtigten Selbsttests ist an ähnliche Hürden gekoppelt, wie die Durchführung von Mitarbeitertestungen. Neben der dokumentierten Schulung und Beauftragung einzelner Personen gelten Auflagen an Hygiene und Räumlichkeiten, die der VfL nicht erfüllen kann. Im Verfahren müssen zudem die zu testenden Personen bis zum Vorliegen des Testergebnisses (also mindestens 15 Minuten) von anderen Menschen getrennt „geparkt“ werden. Zusätzlich muss das Testergebnis einschließlich der Personendaten schriftlich festgehalten und nach der Veranstaltung vernichtet werden. Es gelten noch weitere Vorgaben.
Gefährdung und Aufwand hoch – Nutzen niedrig
Die mitarbeitenden, ehrenamtlichen Übungsleiter*innen würden bei der Durchführung der Testungen einem unnötigen Infektions-Risiko ausgesetzt. Zudem würden sie eine Menge Zeit verlieren, wenn einzelne keinen Bürgertest mehr in Anspruch nehmen und sich stattdessen im Verein testen lassen.
Die Erfahrungen mit 2Gplus haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Mitglieder zeitgerecht einen negativen Test nachweisen konnte. Mit zunehmender Zahl an Boosterungen fällt auch die Testpflicht weg, was für zusätzliche Entspannung sorgt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hygienebauftragten Tim Tersluisen (tim.tersluisen@vflgladbeck.de; Tel.: +49 1577 1577 757).