27. März 2022
Fitnessanlage in Wittringen eröffnet
Gemeinsam mit Sportstadt-Bürgermeisterin Bettina Weist haben unsere Fun Runner, der Kneipp-Verein und SchülerInnen der Werner-von-Siemens-Realschule eine neue Fitnessanlage eingeweiht.
Angelehnt an die Marathonbahn steht sie, gleich neben dem Spielplatz an der Ringallee, am Zugang in Verlängerung der Dorfheide: Die neue Fitnessanlage zur Steigerung der Körperkraft durch Eigengewicht. Eine Einrichtung für Jedermann, oft Lauch oder Kraftprotz, ob alt oder jung. Ein jeder kann hier an Recks und anderen Geräten ein Rundumprogramm an frischer Luft für sich gestalten.
Wir sagen: Eifrig nutzen und Daumen hoch!






Fotos: Stadt Gladbeck
27. März 2022
Serverupdates: Homepages wieder erreichbar
Update vom 27.03.2022:
Die geplanten Wartungsupdates sind abgeschlossen: Der Webserver ist wie neu, die Homepages wurden technisch aufgerüstet und wieder hergestellt. Wir sind wieder vollumfänglich für Euch da!
Aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten an unseren Webservern stehen einige unserer Internetseiten am 26.03. und 27.03.2022 nur eingeschränkt zur Verfügung.
Wir bitten, die Einschränkungen zu entschuldigen und bemühen uns, die Seiten schnell wieder herzustellen.
20. März 2022
Neue Corona-Schutzverordnung
Ab dem 19.03.2022 gilt: Freiluftsport ohne jegliche Einschränkung. Bei Sport in Innenräumen gilt 3G.
Die neue Corona-Schutzverordnung regelt im Wesentlich den Sport und die Anzahl von Zuschauenden im Außenbereich neu. Im Außenbereich gibt ab sofort keine Einschränkungen mehr.
Beim Sport in Innenräumen ändert sich nichts: Es gilt 3G für alle.
24. Feb. 2022
Kein Schwimmbetrieb am Rosenmontag
Am Rosenmontag wird im Gladbecker Hallenbad kein Schwimmbetrieb stattfinden. Daher fallen alle auf den Rosenmontag fallenden Angebote im Hallenbad aus.
Wir bitten um Verständnis.
03. Feb. 2022
Recycling: Gelöschte Mails wieder herstellen
Von Tim Tersluisen
Gute Nachricht für die Nutzenden der VfL-Mailpostfächer. Ab sofort lassen sich alle gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder herstellen. Kurze Mail an webmaster@vflgladbeck.de genügt.
Wer kennt es nicht? Ein Klick und der Papierkorb des IMAP-Postfachs ist bereinigt. Jedoch waren Mails darin, die nicht gelöscht werden sollten. Mahlzeit.
Toll – Wie geht das?
Für das Problem gibt es eine Lösung. Ab sofort lassen sich die gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder herstellen. Die gelöschten Mails werden auf dem Mailserver gepuffert und erst nach 30 Tagen endgültig gelöscht. Bis dahin lassen sie sich wieder herstellen.
Was muss ich im Fall der Fälle tun?
Die Wiederherstellung muss vom VfL-Admin beauftragt werden. Einblick in die Mails hat niemand. Sie liegen sicher auf deutschen Servern in sicherheits-zertifizierten Rechenzentren unseres Hosters.
Zur Wiederherstellung der Mails nehmt bitte Kontakt mit unserem Administrator auf. Er wird dann die Wiederherstellung einleiten. Nach Abschluss der Wiederherstellung (Tempo: blitzartig) werden ALLE gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder im Mail-Postfach auftauchen. Ein neuerliches Löschen der erledigten Vorgänge ist also die Fleißarbeit des Tages 😛
Quelle: Coronawarn.app vom 17.01.2022
Das Projektteam aus Robert Koch-Institut, Deutscher Telekom und SAP hat Version 2.16 der Corona-Warn-App (CWA) veröffentlicht. Mit dem Update zeigt die CWA Nutzer*innen im Zertifikatsbereich nun ihren aktuellen Status-Nachweis an. Wenn Nutzer*innen ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat und ein Testzertifikat in der App hinterlegt haben, werden diese in der Zertifikatsübersicht in einer kombinierten Anzeige dargestellt.
Mit Version 2.16 können Nutzer*innen in der rechten oberen Ecke ihres Zertifikats ihren aktuellen Status-Nachweis sehen und damit auch, welche Regel(n) ihre vorhandenen Zertifikate erfüllen. Dafür gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:
• 3G – Steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel müssen Nutzer*innen eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf- oder Genesenenzertifikat, Schnelltestzertifikat (maximal 48 Stunden alt) oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt).
• 3G+ – Bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Nutzer*innen müssen mindestens eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf-, Genesenen-, oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt). Mit dem 3G+-Status erfüllen Nutzer*innen automatisch auch die Regeln von 3G-Veranstaltungen.
• 2G – Steht für vollständig geimpft oder genesen. Gilt die 2G-Regel haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt. Nutzer*innen müssen mindestens ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen, aber kein Testzertifikat. Mit dem 2G-Status erfüllen Nutzer*innen automatisch auch die 3G+- und 3G-Regel.
• 2G+ – Bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, Zutritt haben. Nutzer*innen müssen ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen und zusätzlich ein PCR-, oder Schnelltestzertifikat (maximal 72 beziehungsweise 48 Stunden alt). Mit dem 2G+-Status erfüllen Nutzer*innen automatisch auch die 2G-, 3G+- und 3G-Regeln.
2G+ mit Auffrischimpfung: Geimpfte oder Genesene, die eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, müssen laut Beschluss der Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern bei einer 2G-Plus-Regelung momentan keinen aktuellen Test vorlegen. Die CWA berücksichtigt diese Regelung in der Statusanzeige derzeit noch nicht. Das heißt, bei vorhandenem Impf- oder Genesenenzertifikat und Zertifikat der Auffrischimpfung zeigt sie noch nicht den 2G+-Status an. Das Projektteam arbeitet bereits daran, dass die CWA in Zukunft Zertifikate von Auffrischimpfungen entsprechend einbezieht.

Tippen Nutzer*innen auf ihr Zertifikat, sehen sie außerdem einen Infokasten zum Status-Nachweis, der erläutert, welche Regel ihr(e) Zertifikat(e) erfüllen.

Wenn Nutzer*innen ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat und ein gültiges Testzertifikat in der App hinterlegt haben, werden diese ab Version 2.16 in einer kombinierten Anzeige dargestellt.
Nutzer*innen können dann über den Schalter zwischen dem QR-Code des „2G-Zertifikats“ (Impf- oder Genesenennachweis) und dem des Testzertifikats wechseln, um schnell und unkompliziert einen 2G+-Nachweis zu erbringen. Beide QR-Codes müssen vor Ort mit der CovPassCheck-App zusammen mit Vorlage des Personalausweises geprüft werden, wenn ein 2G+-Nachweis erforderlich ist.
Wichtig: Aus Datenschutzgründen ist bei der Kontrolle der Zertifikate durch die CovPassCheck-App nicht ersichtlich, ob die Person ein Impf- oder Genesenenzertifikat hat. Beim Scan der QR-Codes sehen die Kontrollierenden nur, ob das Zertifikat gültig ist oder nicht.

Ein negatives Testergebnis ist kein Testzertifikat. Ein Testzertifikat bestätigt ein negatives Testergebnis offiziell in Form eines QR-Codes in der Corona-Warn-App. Nutzer*innen können das offizielle Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, wenn sie einen Test in der Corona-Warn-App registrieren. Dafür können sie den universellen QR-Code-Scanner in der Mitte der Registerkarte der CWA öffnen und den QR-Code zur Test-Registrierung scannen. Den erhalten sie entweder schon während der Buchung des Tests oder vor Ort beim Testen, sofern der Anbieter an die Corona-Warn-App angeschlossen ist.
Nach dem Scannen des QR-Codes öffnet sich automatisch ein Fenster, in dem sie das Testzertifikat anfordern können. Mehr Informationen finden Sie in diesem Blog: Projektteam veröffentlicht Online-Schnelltestpartnersuche und Corona-Warn-App Version 2.4 mit digitalem Testzertifikat.
Deutlicher Hinweis in der App bei Veränderung des Risikostatus
Des Weiteren bekommen iOS-Nutzer*innen im Falle einer roten Kachel ab Version 2.16 auch einen Hinweis über die Änderung des Risikostatus, wenn sie die App geöffnet haben, während die Risikoermittlung läuft. Damit soll vermieden werden, dass Nutzer*innen die Warnung übersehen, weil sie beispielsweise gerade unter dem Reiter „Zertifikate“ sind und von dort die CWA wieder verlassen, ohne noch einmal auf ihre Statusanzeige zu schauen.
In der Vergangenheit hat die CWA Nutzer*innen entsprechend benachrichtigt, wenn die App geschlossen war, nicht aber, wenn sie die CWA geöffnet hatten. Nun weist sie die Nutzer*innen mit einem roten Punkt darauf hin, dass es Neuigkeiten im Statusbereich gibt.
Android-Nutzer*innen steht dieses Feature ab Version 2.17 der CWA zur Verfügung.

Verbesserter QR-Code-Scan unter Android
Zudem hat das Projektteam unter Android die technische Bibliothek ausgetauscht, mit der QR-Codes verarbeitet werden, um einen verbesserten QR-Code-Scan zu gewährleisten. Die nun verwendete Bibliothek ermöglicht eine schnellere Erkennung des QR-Codes, insbesondere bei schwachen Licht-Verhältnissen, bei vergleichsweise niedriger Druckqualität und bei einigen Papiersorten.
Außerdem erhalten Nutzer*innen im Falle eines negativen Testergebnisses weitere Handlungsempfehlungen in der CWA für den Fall, dass sie trotzdem akute gesundheitliche Beschwerden haben.
Version 2.16 wird, wie vorherige Versionen auch, schrittweise über 48 Stunden an alle Nutzer*innen ausgerollt. iOS-Nutzer*innen können sich die aktuelle App-Version ab sofort aus dem Store von Apple manuell herunterladen. Der Google Play Store bietet keine Möglichkeit, ein manuelles Update anzustoßen. Hier steht Nutzer*innen die neue Version der Corona-Warn-App innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung.
17. Jan. 2022
Neue Booster-Regeln
Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.
Wer gilt als geboostert?
Folgende Personen gelten als geboostert:
- 3-mal geimpfte ab dem Tag der 3. Impfung,
- 2-mal geimpfte, deren 2. Impfung mindesten 14 und höchsten 90 Tage zurückliegt,
- genesene Personen, die vor oder nach der Infektion 1-mal geimpft war,
- genesene Personen, deren Infektion mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurück liegt.
Von Tim Tersluisen (Hygienebeauftragter)
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.
Voraussetzungen zur Durchführung
Die Durchführung der beaufsichtigten Selbsttests ist an ähnliche Hürden gekoppelt, wie die Durchführung von Mitarbeitertestungen. Neben der dokumentierten Schulung und Beauftragung einzelner Personen gelten Auflagen an Hygiene und Räumlichkeiten, die der VfL nicht erfüllen kann. Im Verfahren müssen zudem die zu testenden Personen bis zum Vorliegen des Testergebnisses (also mindestens 15 Minuten) von anderen Menschen getrennt „geparkt“ werden. Zusätzlich muss das Testergebnis einschließlich der Personendaten schriftlich festgehalten und nach der Veranstaltung vernichtet werden. Es gelten noch weitere Vorgaben.
Gefährdung und Aufwand hoch – Nutzen niedrig
Die mitarbeitenden, ehrenamtlichen Übungsleiter*innen würden bei der Durchführung der Testungen einem unnötigen Infektions-Risiko ausgesetzt. Zudem würden sie eine Menge Zeit verlieren, wenn einzelne keinen Bürgertest mehr in Anspruch nehmen und sich stattdessen im Verein testen lassen.
Die Erfahrungen mit 2Gplus haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Mitglieder zeitgerecht einen negativen Test nachweisen konnte. Mit zunehmender Zahl an Boosterungen fällt auch die Testpflicht weg, was für zusätzliche Entspannung sorgt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hygienebauftragten Tim Tersluisen (tim.tersluisen@vflgladbeck.de; Tel.: +49 1577 1577 757).
11. Jan. 2022
Neue Covid-Regeln ab Donnerstag
Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.
Geboosterte von Testpflicht befreit
Für den Freiluftsport gilt nach wie vor 2G. Für den Innensport gilt nach wie vor 2Gplus (also 2G plus Test). Die klare Verbesserung betrifft ab dem 13.01.2022 die geboosterten Personen: Sie müssen nur noch ihren Impfnachweis und ihren Ausweis dabei haben. Einen Negativtest benötigen sie nicht mehr. Es entfällt also das komplizierte Testen.
Schüler*innen ab 16 Jahre wieder testpflichtig
Vom 17.01.2022 an gilt für Schüler*innen ab 16 Jahre dasselbe wie für Erwachsene: 2Gplus wird nur noch mit Test oder Boosterung erfüllt. Bislang gab es für diese Schülergruppe eine Gleichstellung mit den jüngeren Schüler*innen. Damit ist nun leider Schluss. Ab 16 Jahre gilt nun die Gleichbehandlung mit Erwachsenen. Das wiederum macht es für die Sportleitenden einfacher und schafft klare Verhältnisse.
Alle Infos auf unserer Covid-Seite.
Wer mal in die neue Landesverordnung schauen will, ist hier richtig:
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27. Dez. 2021
Ab sofort 2G+ für Innensport
Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Cronaschutzverordnung. Damit einher geht, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ gilt: Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) müssen also zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Die Test müssen von offiziellen Teststellen durchgeführt worden sein.
Neue Regeln im Überblick
- Sport generell nur für geimpfte und genesene Personen (2G).
- Sport in Innenräumen zusätzlich nur mit aktuellem, negativem Test (2G+) von einer anerkannten Teststelle (Bürgertest).
- Während der Ferienzeit müssen Schüler*innen generell einen aktuellen, negativen Test einer anerkannten Teststelle vorlegen.
- Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestet, auch ohne Testnachweis.
Die Verordnung im Überblick
