Augustdorfer Torunfall: Gericht weist Berufung von Jugendtrainer ab

19. Sep 2015

Detmold/Augustdorf. Das Urteil nach dem Torunfall von Augustdorf bleibt bestehen. Das Landgericht Detmold wies am Mittwoch sowohl die Berufung des verurteilten Jugendtrainers Volker Dierk als auch die der Staatsanwaltschaft ab.

Der Betreuer war vom Amtsgericht Detmold wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden, da bei einem Fußballturnier ein Junge von einem umstürzenden Tor schwer verletzt wurde. Der Betreuer war zu einer Geldauflage von 700 Euro sowie einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro unter Strafvorbehalt verurteilt worden.

Das Amtsgericht vernahm am Mittwochmorgen erneut Zeugen, dem Angeklagten und seinem Verteidiger Jann Henrik Popkes gelang es jedoch nicht, zu beweisen, dass er seine Pflichten als Jugendleiter nicht vernachlässigt hat. Das Gericht begründete, dass der Angeklagte der „Überwachungsgarant“ der Veranstaltung gewesen sei und die Sicherheit in der Augustdorfer Sporthalle hätte gewährleisten müssen.
Der Verurteilte muss die 2000 Euro nur dann zahlen, wenn er sich wieder etwas zu Schulden kommen lässt. „Verwarnungen mit einem Strafvorbehalt sind mit Freiheitsstrafen auf Bewährung vergleichbar“, erklärt eine Gerichtssprecherin.

Quelle: Lippische Landeszeitung | Foto: Gerstendorf-Welle

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