Information für alle Vereinsmitglieder
Rechtzeitig zum 1. Februar 2014 stellt der VfL Gladbeck den Einzug der Mitgliedsbeiträge auf das neue, europäische Zahlungsverkehrssystem SEPA um. Daher möchten wir unsere Mitglieder über einige Neuerungen bzw. Änderungen informieren:
- Für die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge haben die meisten unserer Vereinsmitglieder eine Einzugsermächtigung erteilt. Die behält auch weiterhin ihre Gültigkeit. Die Ermächtigung wird lediglich um die Bedingungen des neuen europäischen Zahlungsverkehrssystems SEPA ergänzt. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.
- Die Abbuchung erfolgt zukünftig unter Ihrer internationalen Kontonummer (IBAN), welche sich aus einem Länderkennzeichen (DE), einer Prüfziffer, Ihrer Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer zusammensetzt. Ihre IBAN-Nummer finden Sie auf Ihren Kontoauszügen Ihres Kreditinstitutes. Darüber hinaus ist künftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Zur Vereinfachung haben wir uns für Ihre Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz entschieden.
- Ab dem 1. 2. 2014 ziehen wir den jeweils fälligen Beitrag über das SEPA-Lastschriftmandat ein. Unsere Gläubiger-ID lautet DE09VFL00000030265.
- Der VfL Gladbeck ist verpflichtet, jedem Mitglied seine individuelle Mandatsreferenznummer vor Umstellung mitzuteilen. Daher werden wir die Beiträge für das erste Quartal 2014 zum 1./2. Januar 2014 noch nach dem bisherigen Lastschriftverfahren einziehen und in diesem Zusammenhang die Mandatsreferenz (Ihre Mitgliedsnummer) auf dem Kontoauszug anzeigen.
- Die VfL-Mitglieder selbst müssen nichts veranlassen. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Laden Sie hier unser SEPA-Informationsblatt als pdf-Dokument herunter:
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