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Von Tim Tersluisen

Die Bundes-Notbremse, veröffentlicht in der Novelle des Infektionsschutzgesetztes vom 22.04.2021, greift ab sofort im Kreis Recklinghausen. Hier liegt die Inzidenz über 100.

Was bedeutet die Notbremse für unseren Sport?

  • Sport in Räumen ist untersagt.
  • Kontaktsport im Freien ist untersagt.
  • Kontaktfreier Sport im Freien ist
    • als Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
    • in Gruppen mit bis zu 5 Kinder im Alter von 13 Jahren und jünger erlaubt.
      Bis zu zwei (ältere) Personen dürfen diese Gruppen anleiten; diese Aufsichts-Personen müssen zwingend einen negativen Corona-Test mit Abstrich nicht älter als 24 Stunden vorlegen; der Coronatest muss nach einem zugelassenen Testverfahren erfolgen (also keine Selbststest zuhause) und mit einem prüfbaren, schriftlichen oder elektronischen Nachweis erfolgen.
      Diese Corona-Tests erhält jede Person in den bekannten Teststellen in Gladbeck kostenlos und beliebig häufig. Eine Übersicht der Gladbecker Testzentren finden Sie hier: Übersicht der Testzentren im Kreis Recklinghausen.

Online-Sport immer und überall

Der VfL Gladbeck bietet nach wie vor, an jedem Werktag, Online-Trainingsmöglichkeiten per Youtube-Livestream und ganzwöchig auf Abruf an. Mehr dazu finden Sie auf unseren Online-Training-Seiten. Das Angebot ist für alle nutzbar- unabhängig von der Mitgliedschaft. Es umfasst die volle Bandbreite von Fitness, Aerobic und Prävention. In den Abteilungen wird zudem nicht-öffentliches Gruppen-Onlinetraining angeboten.
Wir sind und bleiben für Euch da.

Kopf hoch

Es tut uns weh. Seit Monaten. Seit einem Jahr. Wir arbeiten im Hintergrund an Hygienekonzepten, an Anlaufkonzepten. Wir schulen unsere Übungsleitenden. Diese treten an die Mitglieder heran. Zusammen planen alle den kleinen Neustart. Und dann: Stopp! „Zurück auf Null!“ oder „Alles anders!“. Für uns heißt das: Alles von vorne – Arbeit für die Tonne. Wie wir das hassen. Zigfach haben wir das im Verlauf des letzten Jahres mitgemacht. Zigfach haben wir alles das in den letzten 12 Monate durchgemacht.
Wir lassen uns aber nicht unterkriegen. Wir machen weiter. Für Euch, für uns, für den Sport. Dazu brauchen wir Euch! Ohne Euch geht es nicht. Gemeinsam halten wir auch die letzen schweren Monate durch und fangen dann wieder mit Wums und Spaß an. Jeder in seiner Disziplin.

Wir schaffen zu unserem 100-Jährigen Bestehen einen Post-Corona-Neuanfang!

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der „Bundes-Notbremse“ tritt auch in Gladbeck vorbehaltlich der offiziellen Feststellung durch das Land, mit der im Laufe des Tages noch zu rechnen ist, ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr in Kraft.

Denn in Kreisen und kreisfreien Städten sind ab einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen bundeseinheitliche Maßnahmen vorgesehen, um die Infektionszahlen zu senken. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind dann auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht hinzugerechnet. Es wird zudem eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr geben, die durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei kontrolliert wird. Dabei werden Jogger und Spaziergänger von der Ausgangsbeschränkung nicht erfasst, soweit sie vor 24 Uhr allein unterwegs sind. Aktuell liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen bei 205,5, so dass auch in Gladbeck (214,3) die „Notbremse“ greifen wird. 

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Für den Einzelhandel des täglichen Bedarfs gelten dann begrenzte Kundenzahlen je nach Größe des Geschäftes. Der übrige Einzelhandel darf bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping mit tagesaktuellem Schnelltest anbieten, bei höheren Inzidenzen bleiben die Geschäfte geschlossen und es wird lediglich „Click & Collect“ möglich sein. Körpernahe Dienstleistungen, wie medizinische und ähnliche Dienstleistungen, bleiben mit FFP2-Maske erlaubt, ebenso sowie Friseurbesuch und Fußpflege zusätzlich mit tagesaktuellem Schnelltest. Gastronomie (ausgenommen Abhol- und Lieferservice), Kultur und Freizeitangebote werden ebenfalls geschlossen bleiben oder wieder eingeschränkt werden. Dabei wird es auch bei städtischen Angeboten weitere Einschränkungen geben:

Für Schulen und die Kindertagesbetreuung wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Bei Überschreitung einer Inzidenz von 165 sind Schulen und Kitas zu schließen. Dabei überlässt es der Bund den Ländern, die Notbetreuung in Kitas und Schulen zu regeln. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bleiben Schulen im Distanzunterricht, Kindertageseinrichtungen sollen auch in NRW in die „Bedarfsorientierte Notbetreuung“ wechseln. Ab Montag, 26. April, gelten dann auch in Gladbeck neue Rahmenbedingungen für eine Kinderbetreuung. Im Rahmen der Notbetreuung sollen dann nur noch Kinder im Rahmen von Gründen des Kinderschutzes und Hilfen zur Erziehung, besondere Härtefälle, Kinder in belasteten Lebenslagen, Kinder mit Behinderungen, Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und Kinder, die von den Eltern nicht betreut werden können.

Kulturelle Einrichtungen

Das Museum bleibt ab Samstag, 24. April, und das Archiv ab Montag, 26. April, geschlossen. Das Bauaktenarchiv bietet für dringend benötigte Unterlagen einen Kopierservice an. Anfragen können unter Tel. 02043 / 99-2545 oder per E-Mail an annette.zurek-pottebaum@stadt-gladbeck.de gestellt werden. Die Volkshochschule bietet in Präsenz ausschließlich die Schulabschlusslehrgänge an. Ein Corona-Test zwei Mal pro Woche ist für Schüler und Lehrer Pflicht. Die digitalen Angebote der VHS können weiterhin genutzt werden. Die Stadtbücherei schließt ab Samstag, 24. April, ihre Türen für Besucher, der Bücherbus bleibt in der Garage. Der Bestell- und Abholservice für Medien kann jedoch weiterhin genutzt werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können die Medien von Dienstag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr dann in der Stadtbücherei abgeholt werden. Die Abgabefrist für alle fälligen Medien wird automatisch bis mindestens Ende Mai verlängert. In der Schließungszeit entstehen keine Versäumnisgebühren. Die Gültigkeitsdauer der Büchereiausweise ist ebenfalls bis mindestens Ende Mai verlängert, damit die Nutzung der Onleihe weiterhin für alle Leser gewährleistet ist. Der Bestell- und Abholservice ist erreichbar: per Mail an Stadtbuecherei@stadt-gladbeck.de oder unter Tel. 02043 / 99-2658.

Sport

Durch die Corona-Notbremse ergeben sich, neben den Einschränkungen durch die bereits bestehende CoronaSchVO des Landes NRW für den Sport ebenfalls weitere Beschränkungen: Kontaktloser Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Sportanlagen bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. Fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen müssen 24 Stunden vor Ausübung des Sportes ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Bäder müssen geschlossen werden, wodurch keine Anfänger- und Kinderschwimmkurse mehr angeboten werden können. Berufssportler und Leistungssportler, die dem Bundes- oder Landeskader angehören, dürfen ihren Sport weiter unter Beachtung der Hygieneschutzkonzepte ausüben.

Quelle: PM der Stadt Gladbeck

Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck)

Großvereine sollen momentan besonders schwer haben. Wir haben nachgefragt, wie eigentlich der VfL Gladbeck der Corona-Krise die Stirn bietet.

Der Landessportbund NRW meldet: Am härtesten in der Corona-Krise vom Mitgliederrückgang betroffen sind die Großvereine. Siegbert Busch, der Vorsitzende des VfL Gladbeck, kann das für seinen Klub so nicht bestätigen. Ja, sagt er, der VfL habe zuletzt Mitglieder verloren. „Aber wir jammern auf hohem Niveau“, so der einstige Trainer in der Handball-Bundesliga.

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Von Peter Middel (FLVW) – Foto: Tim Tersluisen

Schwierige Wochen, eventuell sogar Monate stehen der westfälischen Leichtathletik bevor. Gundolf Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), zitierte daher zu Beginn der virtuellen Frühjahrstagung der Vorsitzenden der Kreis-Leichtathletik-Ausschüsse (VKLAs) William Shakespeare, um die augenblickliche Situation zu beschreiben: „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode“. Damit sprach er die aktuellen Corona-Regelungen an. Sie sind seiner Meinung nach völlig unübersichtlich und unverständlich. Sie bereiten dem FLVW nicht nur im Fußball, sondern auch in der Leichtathletik zunehmend Probleme.

„Ich gebe zu, dass ich immer ein Verfechter eines harten Lockdowns gewesen bin, weil ich geahnt habe, dass die Entwicklung so werden würde, wie sie jetzt ist. Ich kann nur hoffen, dass wir im Frühjahr wieder dazu kommen, Sport im Freien treiben zu können, vor allem auch in Wettbewerben, denn eine Leichtathletik ohne Wettkampfcharakter ist für mich wie Weihnachten ohne Christstollen“, betonte Gundolf Walaschewski.

Der FLVW-Chef bedankte sich bei allen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des Verbandes für ihr großes Engagement in den zurückliegenden Monaten. Er wünschte allen viel Kraft und Motivation für die bevorstehenden Aufgaben, weil die Vereine hoffen, dass der FLVW sie in den augenblicklich schwierigen Zeiten weiterhin nicht allein lässt.

Stolz auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verband, in den Kreisen und in den Vereinen ist auch FLVW-Vizepräsident Leichtathletik Peter Westermann: „Alle, die in unserer Sportart Verantwortung tragen, haben in der Vergangenheit mit ihrem unermüdlichen Einsatz und kreativen Ideen Großes für die Leichtathletik geleistet. Das vergangene Jahr war nicht einfach und je länger die Pandemie dauert, desto größer werden die Herausforderungen. Mit dem vorbildlichen Engagement, das alle in der Vergangenheit gezeigt haben, werden wir auch die zukünftigen Aufgaben meistern können“, zeigt sich der westfälische Leichtathletik-Chef optimistisch. Seine Devise lautet: „Wir reden nicht nur, wir handeln auch.“

FLVW ist im organisatorischen Bereich gut aufgestellt

Dass im FLVW im organisatorischen Bereich gut aufgestellt ist, zeigten die deutschen Hallenmeisterschaften am 20./21. Februar in Dortmund, die nur aufgrund eines umfangreichen Sicherheits- und Hygienekonzepts durchgeführt werden konnten. So wurden an zwei Tagen 1.000 Schnelltests vorgenommen, von denen keiner positiv war. Zuschauer waren bei der Veranstaltung nicht zugelassen. „Die Hallen-DM hat uns bestärkt, dass wir in der westfälischen Leichtathletik auf dem richtigen Weg sind, Veranstaltungen mit Schnelltests durchzuführen, sodass für alle Beteiligten eine größere Sicherheit gegeben ist“, erklärte Tagungsleiter Bernhard Bußmann. Befremdlich war für ihn lediglich, dass bei den ansonsten optimal verlaufenen Titelkämpfen wegen der fehlenden Zuschauer kein Beifall aufbrandete, als zum Beispiel Kevin Kranz (Sprintteam Wetzlar) im 60-Meter-Finale mit ausgezeichneten 6,51 Sekunden den deutschen Rekord einstellte. Beeindruckt zeigte sich Bernhard Bußmann vom vorbildlichen Einsatz der Kampfrichterinnen und Kampfrichter sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FLVW-Geschäftsstelle. Alle haben mit ihrem unermüdlichen Engagement zum großartigen Gelingen der Meisterschaften beigetragen.

Der VKLA des Kreises Soest, Sebastian Moritz, hat als Mitglied der WDR-Wissenschaftsredaktion in den Sendungen „Hier und Heute“ und „Aktuelle Stunde“ schon viele Fragen zu Corona beantwortet. Anlässlich der virtuellen VKLA-Tagung versuchte er, ein wenig Klarheit in die augenblicklichen Corona-Regelungen zu bringen. „Im Dezember vergangenen Jahres war im Sport fast gar nichts mehr erlaubt. Da hat sich in nun schon ein wenig geändert. Aktuell können wir mit 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren, die von zwei Übungsleitern betreut werden, ein Training an der frischen Luft durchführen. Bei Älteren ist nur ein Training zu zweit oder alleine erlaubt. Bei einigen Kommunen, bei denen der Sieben-Tage-Inzidienzwert über 100 liegt, können immerhin noch zehn Kinder am Training teilnehmen. Alles gilt natürlich nur unter Vorbehalt. Ausschlaggebend ist immer, was die Verantwortlichen vor Ort entscheiden“, erläuterte Sebastian Moritz.

Ein wenig Hoffnung bescheren seiner Meinung eventuell die Modellregionen, die in der vergangenen Woche von der Landesregierung bekannt gegeben wurden. Diese sechs Regionen ermöglichen ab dem 19. April – einige von ihnen auch eine Woche später – Lockerungen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 100 liegt und gewährleistet ist, dass bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein negativer Schnelltest vorliegt. In den einzelnen Regionen wird es Modellprojekte geben. So finden im Sport Pilot-Projekte in Coesfeld, Warendorf, Münster und Paderborn mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt.

Auch in Zukunft wird es Einschränkungen geben

Dennoch wird es in nächster Zeit wahrscheinlich noch deutliche Einschränkungen geben. So lässt jetzt sich noch nicht abschätzen, welche Konsequenzen das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung, zu dem allerdings noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, für den Sport hat. „Wie die Infektionslage sich entwickelt, kann niemand voraussagen, und bedingt nur selber beeinflussen. Wichtig ist nur, dass wir eindeutige Rahmenbedingungen haben, in den wir uns bewegen können“, sagte Sebastian Moritz.

Die Rückkehr zur Normalität wird eventuell noch ein weiter Weg sein, aber den Leichtathleten geht bekanntlich nicht so schnell die Puste aus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie bereits aus der Presse entnehmen konnten, haben sich der Bund und die Länder am Mittwoch darauf verständigt, ab dem 02.11.2020 durch weitreichende Einschränkungen, die auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb in Gladbeck betreffen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern. Alle städtischen Sportanlagen und Vereinsheime sowie die Schwimmbäder in Gladbeck sind ab Sonntag, den 1. November 2020 (Allerheiligen) geschlossen. Zudem sind alle Sportveranstaltungen vorerst untersagt. Wir bitten Sie, die Sportanlagen verschlossen zu halten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen folgende Punkte, die für den Freizeit- und Amateursportbetrieb relevant sind:

„5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
 d) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
 e) Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
 f)  Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.“

Wir bedauern, dass die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus so stark gestiegen ist und damit die o.g. Maßnahmen erneut erforderlich geworden sind. Bis zuletzt hatten wir die Hoffnung, dass sich erneute Verbote für den Freizeit- und Amateursportbetrieb in Gladbeck vermeiden lassen. Wir wissen vor allem auch, wie viel Mühe Sie sich bei der Einreichung und Umsetzung der Hygienekonzepte gegeben haben, um den Sportbetrieb unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Sobald die neue Coronaschutzverordnung vom Land NRW entsprechend angepasst wurde, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Bis dahin, bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Julia Schmidt
Abteilungsleiterin Sport
Amt für Integration und Sport

In einer Telefonkonferenz hat der Geschäftsführende Vorstand des VfL Gladbeck heute Abend beschlossen, den Sportbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Kanzlerin: Wir müssen jetzt handeln

Die Entscheidung ist gefallen, die Worte der Bundeskanzlerin sind eindeutig. Die Kontakte eines Jeden müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ziel ist es, dem drohenden Kontrollverlust in der covid-19-Pandemie entgegenzuwirken. Momentan können im Infektionsfall nur noch 25% der Kontakte nachvollzogen werden.

Vorsorge und Fürsorge

Der Geschäftsführende Vorstand darum beschlossen, den Sportbetrieb ab sofort einzustellen. Wir leisten damit Fürsorge und wollen helfen, Kontakte weiter zu reduzieren. Wir schützen damit unsere Mitglieder und unsere ehrenamtlich Übungsleitenden.

Wie geht es weiter?

Diese Frage vermag momentan niemand zu beantworten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die 2. Welle entwickelt und welche Lockerungen oder Verschärfungen möglich sein werden. Ein Wiederanlaufen des Übungsbetriebs werden wir, wohl dosiert und mit Bedacht vornehmen. Damit sind wir auch nach der 1. Welle erfolgreich gefahren.

Helft bitte mit!

Wir bitten unsere VfL-Familie darum, sich weiterhin umsichtig, rücksichtsvoll und aktiv an den Anti-Corona-Maßnahmen zu beteiligen. Lasst uns gemeinsam der 2. Welle den Schwung nehmen. Gemeinsam schaffen wir das. Das Wir ist unsere Stärke: Wir geben dem Sport ein Zuhause.

Beitrag und Collage: Tim Tersluisen (Stv. Vorsitzender)

St. Martins-, Nikolaus-, Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern müssen 2020 leider ausfallen.

Aufgrund steigender Covid-19-Infektionszahlen hat der Geschäftsführende Vorstand des VfL Gladbeck bereits am 07.10.2020 festgelegt, dass geselliges Beisammensein (z.B. in Form von Feiern oder Grillen) nicht stattfinden kann.

Wir sind besonders froh darüber, unsere Sportangebote unter großem Aufwand wieder anbieten zu können. Feierlichkeiten widersprechen unseren Hygienekonzepten. Daher müssen sie leider ausfallen.

Bitte habt Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.

„Die neuen Zahlen besorgen mich sehr“, so Gesundheitsminister Spahn zur Corona-Lage. „Wir wollen verhindern, dass die Zahl der Infizierten exponentiell steigt, dass es zu irgendeinem Punkt in der Pandemie kommt, wo wir die Kontrolle verlieren.“ Deswegen wird die AHA-Regel um ein A und ein L ergänzt.

Helft Euch selbst. Bitte achtet rücksichtsvoll auf Euch und andere.

Quelle: Bundesregierung (Facebook)

Quelle: PM Stadt Gladbeck (01.10.2020)

Die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen beschäftigt den städtischen Krisenstab unter Leitung von Bürgermeister Ulrich Roland derzeit sehr: Mit über 70 aktiven Infektionen wurde in dieser Woche der Höchststand seit Beginn der Pandemie erreicht.

Der Gladbecker 7-Tages-Inzidenzwert bezogen auf 100.000 Einwohner überschritt den kritischen Grenzwert von 50 deutlich. Bereits ab einem Inzidenzwert von 35 sieht die Corona-Schutzverordnung des Landes eigentlich verschärfte Maßnahmen vor.

„Wären wir eine kreisfreie Stadt, dürften, ja müssten wir sogar handeln, um die Menschen zu schützen. Dafür fehlt uns aber leider die Rechtsgrundlage“, bedauert Bürgermeister Ulrich Roland die Situation.

Denn: Auch wenn die Stadt eher in die Emscher-Lippe-Region eingebettet ist, sind Gladbeck als kreisangehöriger Stadt die Hände gebunden. Für strengere Regeln fehlt die rechtliche Grundlage. Denn diese sieht strengere Maßnahmen nur für kreisfreie Städte oder Kreise vor. Der Inzidenzwert des Kreises Recklinghausen liegt jedoch mit 147 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen umgerechnet auf die über 600.000 Einwohner lediglich bei rund 25, so dass auch der Kreis keine weitergehenden Maßnahmen anordnen kann. 

Vor dem Hintergrund dieser Problematik steht die Stadt Gladbeck in täglichem Austausch mit dem Kreis Recklinghausen, der sich wiederum bereits an die Bezirksregierung Münster gewendet hat, um Kontakt zum zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) aufzunehmen. Denn um weitergehende allgemeine Maßnahmen in Gladbeck über eine Allgemeinverfügung anordnen zu können, ist eine Änderung der Rechtslage notwendig, die auch den kreisangehörigen Städten einen Handlungsspielraum eröffnet.

Zudem gibt es in Gladbeck kein Ausbruchsgeschehen, das auf ein zentrales Ereignis oder eine einzelne Veranstaltung zurückzuführen ist, sondern viele kleine Infektionen, die quer durch die Stadt und die Bevölkerung verteilt sind.

Deshalb setzt Bürgermeister Ulrich Roland bis zu einer Klärung auf die Eigenverantwortung der Gladbeckerinnen und Gladbecker: „Die Einhaltung der Hygieneregeln ist weiterhin der beste Schutz: Nur wenn alle diszipliniert mitmachen, Abstand halten, Maske tragen und auf größere Feiern verzichten, können wir einen weiteren Anstieg der Infektionen verhindern.“

Für alle Sportleitenden bieten wir eine Hygieneschulung am 25.09.2020 um 19.30 Uhr an. Die Teilnahme an unseren Schulungen ist für jeden Sportleitenden verpflichtend, um ein Angebot durchführen zu dürfen.

Pflichtprogramm für Sportleitende

Unsere Hygienekonzepte sehen vor, dass die Sportleitenden verpflichtend in die Hygiene- und Verhaltensregeln zur Covid19-Prophylaxe eingewiesen sind. Das sichert den Sportleitenden ab und gibt unseren Mitgliedern besondere Sicherheit.

Eine Stunde bestens investierte Zeit

Im Rahmen der Schulung erfahren unsere Sportleitenden alles Wichtige zur Wirkung und Anwendung von Desinfektionsmitteln und zur praktischen Umsetzung der Anti-Covid19-Maßnahmen. Individuelle Fragen werden ausführlich beantwortet.

Der nächste Termin findet statt

  • am 25.09.2020,
  • um 19.30 Uhr (bis ca. 20.30 Uhr),
  • hinter der Geschäftsstelle des VfL Gladbeck (Freiluft; ggf. Bekleidung anpassen; bei Schietwetter halb-drinnen),
  • unter der Durchführung von Tim Tersluisen (Hygienebeauftragter des VfL Gladbeck).

Anmeldung und Infos (alles gratis)

Wir bitten freundlich um Anmeldung unter corona@vflgladbeck.de oder unter 01577 1577 757. Infos zur Veranstaltung erhalten Sie ebenfalls unter diesen Kontakten. Die Teilnahme ist kostenfrei.


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