Das Land NRW hat ab dem 04.03.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung. Damit ergeben sich Änderungen für die Durchführung von Sport.
Das bedeutet:
- Sport für alle und überall (drinnen und draußen) unter 3G (geimpft oder genesen oder getestet).
- Kinder und Jugendlich bis einschl. 17 Jahre sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schüler*innen älter als 17 Jahre können den Testnachweis (also wenn sie weder geimpft oder genesen sind) durch einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an Schultestungen ersetzen.
- Maskenpflicht im Freien entfällt. Maskenpflicht in Innenräumen bleibt unverändert bestehen (also bis zur Fläche und ab da wieder, bis zur Freiluft).
Wir bitten alle Teilnehmenden, weiterhin aufmerksam zu sein und die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln (AHA-L) einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist nach wie vor ein wirkungsvoller Schutz vor Ansteckungen. Daher ermuntern wir Euch, freiwillig auch dort eine Maske zu tragen, wo Abstände nicht sicher eingehalten werden können.
Alle Infos zu den Covid-Bedingungen findet Ihr auf unserer Spezialseite Covid-19.
Herzlichen Dank!