Was wird wieder möglich? Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt stabil unter 100. Daher gilt ab Freitag die Corona-Schutzverordnung. Diese löst die Bundes-Notbremse ab, die oberhalb von einer Hunderterinzidenz gilt.
In Abhängigkeit von der Freigabe durch die Stadt Gladbeck kann wieder ausgeführt werden
- Kontaktsport unter freiem Himmel in Kindergruppen von 20 Personen (jünger 15 Jahre plus zwei Aufsichtspersonen) auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum (wie z.B. Parks); zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
- Kontaktfreier unter freiem Himmel Sport in Erwachsenengruppen von 20 Personen (einschließlich Sportleitenden) ausschließlich auf Sportanlagen; zwischen den Personen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m rundum gehalten werden; zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
- Schwimmsport in Freibädern für Personen mit bestätigten, negativen Schnelltests und bei begrenzten Anzahlen (Zahlen, Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
- Anfängerschwimmkurse und Kleinkinderschwimmen in Hallenbädern mit 5 Kindern und in Freibädern mit 20 Kindern (Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
- Rehasport nach ärztlicher Verordnung (i. S. des §44 SGB IV) in Innenräumen und außen unter Auflagen.
Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Kontaktverfolgung. Bei den Personenanzahlen werden vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.
Maßgeblich für die Wiederaufnahme des Sports sind die Rahmenbedingungen, die uns die Stadt Gladbeck geben wird. Bis dahin gelten die alten Regeln aus der Bundes-Notbremse.
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