Alle unsere Mitglieder sind während der Ausübung des offiziellen Übungsbetriebs voll umfänglich durch die Sportversicherung der ARAG und der Deutschen Sporthilfe versichert. Details zum Versicherungsschutz können hier nachgelesen werden: Link zur Homepage der ARAG.
Voraussetzung für die Wahrung des Sicherungsschutzes ist jedoch die umgehende Meldung des Vorfalls an die Geschäftsstelle des VfL Gladbeck und an die ARAG. Dies betrifft sowohl die Schäden von Personen als auch an Gerät oder Einrichtungen (z.B. Einbruchschäden).
Aus aktuellen Anlass weisen wir darauf hin, dass eine verzögerte Schadensanzeige zu einem Erlöschen des Versicheurngsschutzes führen kann. Darum bitten wir alle Mitarbeiter und Mitglieder darum, Vorfälle sofort anzuzeigen und zu dokumentieren. Bei Einbrüchen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.