Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.
Geboosterte von Testpflicht befreit
Für den Freiluftsport gilt nach wie vor 2G. Für den Innensport gilt nach wie vor 2Gplus (also 2G plus Test). Die klare Verbesserung betrifft ab dem 13.01.2022 die geboosterten Personen: Sie müssen nur noch ihren Impfnachweis und ihren Ausweis dabei haben. Einen Negativtest benötigen sie nicht mehr. Es entfällt also das komplizierte Testen.
Schüler*innen ab 16 Jahre wieder testpflichtig
Vom 17.01.2022 an gilt für Schüler*innen ab 16 Jahre dasselbe wie für Erwachsene: 2Gplus wird nur noch mit Test oder Boosterung erfüllt. Bislang gab es für diese Schülergruppe eine Gleichstellung mit den jüngeren Schüler*innen. Damit ist nun leider Schluss. Ab 16 Jahre gilt nun die Gleichbehandlung mit Erwachsenen. Das wiederum macht es für die Sportleitenden einfacher und schafft klare Verhältnisse.
Alle Infos auf unserer Covid-Seite.
Wer mal in die neue Landesverordnung schauen will, ist hier richtig:
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