Ab dem 19.03.2022 gilt: Freiluftsport ohne jegliche Einschränkung. Bei Sport in Innenräumen gilt 3G.
Die neue Corona-Schutzverordnung regelt im Wesentlich den Sport und die Anzahl von Zuschauenden im Außenbereich neu. Im Außenbereich gibt ab sofort keine Einschränkungen mehr.
Beim Sport in Innenräumen ändert sich nichts: Es gilt 3G für alle.