Vorerst keine Impfungen für Übungsleitende

Unsere Bemühungen, eine VfL-Impfaktion durchzuführen, haben leider im Moment nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Wir haben vom Impfzentrum soeben die Nachricht erhalten, dass zeitnah kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Das tut uns sehr leid, denn wir hätten gerne zur Beschleunigung der Impfungen beigetragen.

Wir müssen diese Aktion daher zunächst ruhen lassen und bitten Euch, vorläufig keine weiteren Meldungen an uns zu senden.

Was wird wieder möglich? Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt stabil unter 100. Daher gilt ab Freitag die Corona-Schutzverordnung. Diese löst die Bundes-Notbremse ab, die oberhalb von einer Hunderterinzidenz gilt.

In Abhängigkeit von der Freigabe durch die Stadt Gladbeck kann wieder ausgeführt werden

  1. Kontaktsport unter freiem Himmel in Kindergruppen von 20 Personen (jünger 15 Jahre plus zwei Aufsichtspersonen) auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum (wie z.B. Parks); zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
  2. Kontaktfreier unter freiem Himmel Sport in Erwachsenengruppen von 20 Personen (einschließlich Sportleitenden) ausschließlich auf Sportanlagen; zwischen den Personen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m rundum gehalten werden; zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
  3. Schwimmsport in Freibädern für Personen mit bestätigten, negativen Schnelltests und bei begrenzten Anzahlen (Zahlen, Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
  4. Anfängerschwimmkurse und Kleinkinderschwimmen in Hallenbädern mit 5 Kindern und in Freibädern mit 20 Kindern (Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
  5. Rehasport nach ärztlicher Verordnung (i. S. des §44 SGB IV) in Innenräumen und außen unter Auflagen.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Kontaktverfolgung. Bei den Personenanzahlen werden vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.

Maßgeblich für die Wiederaufnahme des Sports sind die Rahmenbedingungen, die uns die Stadt Gladbeck geben wird. Bis dahin gelten die alten Regeln aus der Bundes-Notbremse.

Mehr dazu auch auf unserer Corona-Sonderseite.

Wir haben einen neuen Fragen-Antworten-Block auf unserer Covid-19-Seite angelegt. Dort klären wir, was im Sport alles wieder möglich sein wird und auf was wir noch warten müssen.

Hier geht es zu unserer Covid-Seite mit den FAQs.

In jedem Fall hoffen wir darauf, dass wir baldmöglich wieder sicheren Sport anbieten können. Ob draußen oder später drinnen, mit Euch und mit uns. Wir können es kaum erwarten ♥

Seit dem 15.05.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie gilt jedoch nur dort, wo die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Für den Kreis Recklinghausen heißt es also: Abwarten.

Was wäre denn nach der neuen Verordnung möglich?

Grundsätzlich untersagt die Verordnung vom 12.05.2021 jeden Freizeit- und Amateursport. Es gibt jedoch Ausnahmen.

  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands ist erlaubt.
  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands plus einer hausstandsfremden Person ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern aus zwei Hausständen mit maximal 5 Personen ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Paare werden als ein Hausstand gewertet.
  • Sport als Einzelausbildung ist möglich.
  • Kindersport mit Gruppen bis zu 20 Kinder (bis einschl. 14 Jahre) zuzüglich zwei Aufsichtspersonen
  • Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
  • Der Mindestabstand zwischen unterschiedlichen Sportgruppen ist 5,0m; der Mindestabstand zwischen Gruppenmitgliedern ist 1,5m.
  • Rehabilitationssport inner- und außerhalb von Gebäuden wäre wieder erlaubt.

7-Tage-Inzidenz stabil unter 50: Weitere Lockerungen

  • Jeder Sport unter freiem Himmel ist ohne Personenbegrenzung möglich
  • Kontaktsport in Innenräumen wäre unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und bestätigtem, negativem Schnell- oder Selbsttest möglich
  • Kontaktfreier Sport in Innenräumen wäre mit bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest möglich

Fazit

Solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt, ist zunächst nur der Kindersport und der kontaktfreie Erwachsenensport mit bis zu 20 Personen möglich. Eine weitestgehend unbeschränkte Sportausübung draußen kann bei einer Inzidenz von unter 50 starten. Im Innenbereich gibt es weiterhin Einschränkungen, jedoch auch dort wäre sogar Kontaktsport erlaubt.

Hier die Verordnung zum Selberlesen.

20210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen-1

Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck) – Foto: Lutz von Staegmann

Stabhochspringerin Anne Berger (VfL Gladbeck) meisterte in Bremen lediglich 3,95 Meter. Nun hat sie noch zwei Chancen, um die DM-Norm zu knacken.

Unter ihren Möglichkeiten blieb Anne Berger beim 6. Jump Off Springermeeting in Bremen. Im Schatten des Weserstadions meisterte die Stabhochspringerin des VfL Gladbeck lediglich die Höhe von 3,95 Metern. Damit landete sie im Klassement der Frauen auf dem vierten Platz.

Lesen Sie mehr mit WAZ+.

Insgesamt 7998 „Vereinsscheine“ haben VfL-Mitglieder und Freunde des VfL Gladbeck vor Weihnachten 2020 bei Einkäufen in REWE-Filialen gesammelt. Dieses virtuelle Guthaben konnte bei der Aktion „Scheine für Vereine“ in wertvolle Prämien eingetauscht werden. Diese Prämien wurden nun von Sport Thieme an den VfL Gladbeck ausgeliefert und an die Abteilungen übergeben. Pandemiebedingt folgen noch einige wenige Prämien bis Ende September.

Die Prämien im Überblick

Die Tennis-Abteilung erhielt einen Eimer Wilson-Tennisbälle (50 Stück, Gegenwert ca. 100 Euro). Unsere Leistungs-Schwimmer können sich über 20 Poolnudeln im Trolley freuen (Gegenwert ca. 140 Euro).

Über zwei Maxi-Balancierroller wird sich die Kindersportschule und unsere Jugendhanball-Abteilung freuen können (Gegenwert ca. 100 Euro), wenn diese im August geliefert werden.

Die Jugendhandballer haben jedoch noch mehr Gründe zur Freude. Neben zwei Transportwagen für Bälle (Gegenwert ca. 720 Euro) konnten auch zwei umfangreiche Trainingshilfe-Sets (Gegenwert 620 Euro) übergeben werden. Das Paket rundet noch ein Koordinationsleiterset (Gegenwert 185 Euro) ab, das noch nachgeliefert wird.

Über Markierungshauben (70 Euro), Gymnastikreifen (240 Euro), Skin-Bälle (185 Euro) sowie Gymnastikseile (100 Euro) konnte sich die Leichtathletik-Abteilung freuen.

Entlastung für die Vereinskasse

Durch das engagierte Sammeln von Vereinsscheinen, dem Verwalten und Eingeben der Scheine ins REWE-System konnte die Vereinskasse um mehr als 2.500 Euro entlastet werden.

Dafür danken wir allen Eltern, Kindern, Trainern und anderen Mitarbeitern und freuen uns schon auf die nächste Runde „Scheine für Vereine“.

Bisher galt samstags, sonntags und an Feiertagen im Nord- und Südpark sowie auf der Marathonbahn in Wittringen zwischen 10 und 17 Uhr eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

Die Stadt Gladbeck hat den Kreis gebeten, diese Regelung aufgrund der sinkenden Inzidenzen bei der nächsten Änderung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ab dem 15. Mai außer Kraft zu setzen. Die Maskenpflicht entfiele bei Zustimmung des Kreises somit bereits ab dem kommenden Wochenende für die genannten Bereiche. Unberührt bliebe hingegen vorerst die Verpflichtung, eine Maske in der Gladbecker Fußgängerzone sowie in den erweiterten Bereichen der Innenstadt zu tragen.

Quelle: Mit Inhalten der Stadt Gladbeck.

Von Tim Tersluisen am 04.05.2021

Die Erwartungen sind groß: Wer zweimal geimpft ist oder eine Covid-Erkrankung durchlaufen hat soll einem negativ Getesteten gleichgestellt werden und z.B. Sport mit Gleichgestellten in Gruppen durchführen können. Auch der angeleitete Vereinssport wäre unter diesen Umständen denkbar. Ein Sachstand.

Impfungen für Übungsleitende

Es ist denkbar, dass Übungsleitende immunisiert werden, um Übungsstunden mit Geimpften oder Genesenen anleiten zu dürfen.
Bislang können sich Übungsleitende lediglich impfen lassen, wenn sie in bestimmten schulischen Einrichtungen vertraglich verabredeten Dienst leisten. Der Vereinssport ist hiervon bislang nicht betroffen. Übungsleitende können sich aufgrund der Übungsleitertätigkeit im Verein bislang NICHT priorisiert impfen lassen.

Schnelltest für alle – täglich und gratis

Jedermann und jede Frau kann sich täglich und kostenlos in einem der Gladbecker Testcenter auf eine Covid-Infektion testen lassen. In den meisten Fällen erhält man sein Ergebnis innerhalb von 20-30 Minuten per Mail. Eine Übersicht der Gladbecker Testzentren findet Ihr hier: Übersicht der Testzentren im Kreis Recklinghausen.

Ausblick: Abwarten

Ausschlaggebend für die Umsetzung der Bundesbeschlüsse ist die jeweilige Ausgestaltung durch die Länder. Wir sind darauf angewiesen, die jeweilige Erlasslage abzuwarten, um dann weitere Empfehlungen für unsere SportlerInnen und Übungsleitenden aussprechen zu können. Wir bleiben am Ball und halten Euch auf dem Laufenden.

26 / 04 / 2021

Bundes-Notbremse greift

Von Tim Tersluisen

Die Bundes-Notbremse, veröffentlicht in der Novelle des Infektionsschutzgesetztes vom 22.04.2021, greift ab sofort im Kreis Recklinghausen. Hier liegt die Inzidenz über 100.

Was bedeutet die Notbremse für unseren Sport?

  • Sport in Räumen ist untersagt.
  • Kontaktsport im Freien ist untersagt.
  • Kontaktfreier Sport im Freien ist
    • als Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
    • in Gruppen mit bis zu 5 Kinder im Alter von 13 Jahren und jünger erlaubt.
      Bis zu zwei (ältere) Personen dürfen diese Gruppen anleiten; diese Aufsichts-Personen müssen zwingend einen negativen Corona-Test mit Abstrich nicht älter als 24 Stunden vorlegen; der Coronatest muss nach einem zugelassenen Testverfahren erfolgen (also keine Selbststest zuhause) und mit einem prüfbaren, schriftlichen oder elektronischen Nachweis erfolgen.
      Diese Corona-Tests erhält jede Person in den bekannten Teststellen in Gladbeck kostenlos und beliebig häufig. Eine Übersicht der Gladbecker Testzentren finden Sie hier: Übersicht der Testzentren im Kreis Recklinghausen.

Online-Sport immer und überall

Der VfL Gladbeck bietet nach wie vor, an jedem Werktag, Online-Trainingsmöglichkeiten per Youtube-Livestream und ganzwöchig auf Abruf an. Mehr dazu finden Sie auf unseren Online-Training-Seiten. Das Angebot ist für alle nutzbar- unabhängig von der Mitgliedschaft. Es umfasst die volle Bandbreite von Fitness, Aerobic und Prävention. In den Abteilungen wird zudem nicht-öffentliches Gruppen-Onlinetraining angeboten.
Wir sind und bleiben für Euch da.

Kopf hoch

Es tut uns weh. Seit Monaten. Seit einem Jahr. Wir arbeiten im Hintergrund an Hygienekonzepten, an Anlaufkonzepten. Wir schulen unsere Übungsleitenden. Diese treten an die Mitglieder heran. Zusammen planen alle den kleinen Neustart. Und dann: Stopp! „Zurück auf Null!“ oder „Alles anders!“. Für uns heißt das: Alles von vorne – Arbeit für die Tonne. Wie wir das hassen. Zigfach haben wir das im Verlauf des letzten Jahres mitgemacht. Zigfach haben wir alles das in den letzten 12 Monate durchgemacht.
Wir lassen uns aber nicht unterkriegen. Wir machen weiter. Für Euch, für uns, für den Sport. Dazu brauchen wir Euch! Ohne Euch geht es nicht. Gemeinsam halten wir auch die letzen schweren Monate durch und fangen dann wieder mit Wums und Spaß an. Jeder in seiner Disziplin.

Wir schaffen zu unserem 100-Jährigen Bestehen einen Post-Corona-Neuanfang!

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der „Bundes-Notbremse“ tritt auch in Gladbeck vorbehaltlich der offiziellen Feststellung durch das Land, mit der im Laufe des Tages noch zu rechnen ist, ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr in Kraft.

Denn in Kreisen und kreisfreien Städten sind ab einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen bundeseinheitliche Maßnahmen vorgesehen, um die Infektionszahlen zu senken. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind dann auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht hinzugerechnet. Es wird zudem eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr geben, die durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei kontrolliert wird. Dabei werden Jogger und Spaziergänger von der Ausgangsbeschränkung nicht erfasst, soweit sie vor 24 Uhr allein unterwegs sind. Aktuell liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen bei 205,5, so dass auch in Gladbeck (214,3) die „Notbremse“ greifen wird. 

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Für den Einzelhandel des täglichen Bedarfs gelten dann begrenzte Kundenzahlen je nach Größe des Geschäftes. Der übrige Einzelhandel darf bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping mit tagesaktuellem Schnelltest anbieten, bei höheren Inzidenzen bleiben die Geschäfte geschlossen und es wird lediglich „Click & Collect“ möglich sein. Körpernahe Dienstleistungen, wie medizinische und ähnliche Dienstleistungen, bleiben mit FFP2-Maske erlaubt, ebenso sowie Friseurbesuch und Fußpflege zusätzlich mit tagesaktuellem Schnelltest. Gastronomie (ausgenommen Abhol- und Lieferservice), Kultur und Freizeitangebote werden ebenfalls geschlossen bleiben oder wieder eingeschränkt werden. Dabei wird es auch bei städtischen Angeboten weitere Einschränkungen geben:

Für Schulen und die Kindertagesbetreuung wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Bei Überschreitung einer Inzidenz von 165 sind Schulen und Kitas zu schließen. Dabei überlässt es der Bund den Ländern, die Notbetreuung in Kitas und Schulen zu regeln. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bleiben Schulen im Distanzunterricht, Kindertageseinrichtungen sollen auch in NRW in die „Bedarfsorientierte Notbetreuung“ wechseln. Ab Montag, 26. April, gelten dann auch in Gladbeck neue Rahmenbedingungen für eine Kinderbetreuung. Im Rahmen der Notbetreuung sollen dann nur noch Kinder im Rahmen von Gründen des Kinderschutzes und Hilfen zur Erziehung, besondere Härtefälle, Kinder in belasteten Lebenslagen, Kinder mit Behinderungen, Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und Kinder, die von den Eltern nicht betreut werden können.

Kulturelle Einrichtungen

Das Museum bleibt ab Samstag, 24. April, und das Archiv ab Montag, 26. April, geschlossen. Das Bauaktenarchiv bietet für dringend benötigte Unterlagen einen Kopierservice an. Anfragen können unter Tel. 02043 / 99-2545 oder per E-Mail an annette.zurek-pottebaum@stadt-gladbeck.de gestellt werden. Die Volkshochschule bietet in Präsenz ausschließlich die Schulabschlusslehrgänge an. Ein Corona-Test zwei Mal pro Woche ist für Schüler und Lehrer Pflicht. Die digitalen Angebote der VHS können weiterhin genutzt werden. Die Stadtbücherei schließt ab Samstag, 24. April, ihre Türen für Besucher, der Bücherbus bleibt in der Garage. Der Bestell- und Abholservice für Medien kann jedoch weiterhin genutzt werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können die Medien von Dienstag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr dann in der Stadtbücherei abgeholt werden. Die Abgabefrist für alle fälligen Medien wird automatisch bis mindestens Ende Mai verlängert. In der Schließungszeit entstehen keine Versäumnisgebühren. Die Gültigkeitsdauer der Büchereiausweise ist ebenfalls bis mindestens Ende Mai verlängert, damit die Nutzung der Onleihe weiterhin für alle Leser gewährleistet ist. Der Bestell- und Abholservice ist erreichbar: per Mail an Stadtbuecherei@stadt-gladbeck.de oder unter Tel. 02043 / 99-2658.

Sport

Durch die Corona-Notbremse ergeben sich, neben den Einschränkungen durch die bereits bestehende CoronaSchVO des Landes NRW für den Sport ebenfalls weitere Beschränkungen: Kontaktloser Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Sportanlagen bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. Fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen müssen 24 Stunden vor Ausübung des Sportes ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Bäder müssen geschlossen werden, wodurch keine Anfänger- und Kinderschwimmkurse mehr angeboten werden können. Berufssportler und Leistungssportler, die dem Bundes- oder Landeskader angehören, dürfen ihren Sport weiter unter Beachtung der Hygieneschutzkonzepte ausüben.

Quelle: PM der Stadt Gladbeck


1 28 29 30 31 32 33 34 188
Suchen

Archiv

Twitter-Feed

Finde heraus, was gerade auf Twitter passiert! Aktuelle Nachrichten aus dem Verein findest Du bei #vflgladbeck:


You currently have access to a subset of Twitter API v2 endpoints and limited v1.1 endpoints (e.g. media post, oauth) only. If you need access to this endpoint, you may need a different access level. You can learn more here: https://developer.twitter.com/en/portal/product
© 2024 VfL Gladbeck 1921 e.V.