Nachrichtenarchiv

Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck)

Sandra Steigers Karriere-Highlight? Die Ex-Schwimmerin des VfL Gladbeck antwortet prompt: Olympia 1984. So hat sie Los Angeles damals erlebt.

Der Amateursport steht inzwischen glücklicherweise nicht mehr still. Die WAZ Gladbeck hat die fast sportfreie Zeit genutzt und Aktive oder Trainer auf ihre Karrieren zurückschauen lassen. Welches waren die schönsten Momente in ihrem Sportlerleben? Oder gab es vielleicht einen besonders bitteren Augenblick? Im letzten Teil unserer Serie erinnert sich Sandra Steiger vom VfL Gladbeck an ihre Teilnahme an den Olympischen Spielen von Los Angeles.

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Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck) | Foto: Oliver Mengedoht (Funke Medien)

Hans-Jörg Conrad ist bei den Handballern des VfL Gladbeck seit ewig und drei Tagen Mannschaftsverantwortlicher. Darum ist er sehr zuversichtlich.

Die Vor-Vorbereitung auf freiwilliger Basis geht nun zu Ende. Ab Montag, 28. Juni, kehren die Oberliga-Handballer des VfL Gladbeck ins reguläre Mannschaftstraining zurück. Auf die Rot-Weißen warten neun Wochen mit intensiven Trainingseinheiten und insgesamt sieben Testspielen. „Zu jedem Training oder Spiel in der Vorbereitung sind Laufschuhe mitzubringen“, heißt es in dem Programm, das Trainer Sven Deffte jetzt an alle Spieler geschickt hat.

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Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck) | Foto: Lutz von Staegmann (Funke Medien)

Stabhochspringerin Anne Berger (VfL Gladbeck) hätte in Zweibrücken fast die Norm für die U23-EM erfüllt. Jetzt bietet sich ihr noch eine Chance.

Viel hat nicht gefehlt und Stabhochspringerin Anne Berger vom VfL Gladbeck hätte in Zweibrücken beim Meeting „Sky=s the Limit“ wie bereits bei den Ruhr Games in Bochum die Höhe von 4,25 Metern gemeistert. Zum Verdruss der Medizinstudentin und auch ihres Trainers Christian Bludau fiel die Latte nach einer leichten Berührung aber doch herunter.

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Die Inzidenzstufe 2 ist in Gladbeck ab dem 07.06. in Kraft und damit auch mehr Möglichkeiten. Einer Menge mehr Sport unter Auflagen ist dann wieder erlaubt. Wir sind vorbereitet!

Unsere Konzepte sind auf dem neusten Stand. Das Online-Angebot wurde angepasst. Heute haben wir die Vorräte an Desinfektionsmitteln, Handschuhen und Masken für den Ansturm der kommenden Woche vorbereitet.

Es geht voran. Wir freuen uns riesig auf den sauberen Neustart mit Euch!

Bereitet Euch auf den Neustart vor, mit unseren Corona-FAQs. Hier gibt es nahezu alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Sport in der Inzidenzstufe 2: https://vflgladbeck.de/gesamt/covid-19/

30. Mai 2021

Update: Corona-FAQ

Mit Tempo geht es voran. Es ist und wird wieder mehr möglich im Sport nach dem Lockdown. Darum haben wir unsere FAQs upgedatet und die Allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln angepasst.

Wieder mehr Sport- Wieder mehr Regeln- Wieder mehr Verantwortung

Und täglich grüßt das Murmeltier: Eine Verordnung löst die andere ab und die Komplexität steigt von Version zu Version der Corona-Schutzverordnung. Unsere Hygienekonzepte werden komplexer und komplexer. Wer steigt da noch durch?
Diese Frage stellen wir uns auch und wollen die Fragen unserer Mitglieder und Übungsleitenden einfach beantworten. Wie möchten Desinformation und Unsicherheit entgegentreten und bieten darum eine überabeitete Version unserer FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen).

Wir haben aus den relevanten Paragraphen der Corona-Schutzverordnung das Wichtigste zusammengefasst und in einem Web-Akkordeon bereitgestellt.


FAQ-Link

Unsere neuen FAQs und die neuen Hygiene- und Verhaltensregeln finden Sie hier: https://vflgladbeck.de/gesamt/covid-19/


Spezielle Hygienekonzepte folgen

Die Details in der Umsetzung hängen von den Ausführungsbestimmungen ab, welche uns die Stadt Gladbeck vorgibt. Sie folgen der Neufeststellung der Inzidenzstufen und laufen so der Zeit um ein paar Tage hinterher. Wir bitten um Nachsicht, dass wir nicht am selben Tag eine Umsetzung anbieten können. Bitte habt etwas Geduld. Die neuen Konzepte müssen erst beim Übungsleitenden angekommen sein und dieser muss für sich einen Plan entwickeln, wie er sie umsetzt.

„Wieder Sport“ ist unser Ziel

Mit Hochdruck, viel Herzblut und einer Menge ehrenamtlichem Engagement arbeiten alle VfL-er alle daran, Sport wieder möglich zumachen. Zugleich wagen wir den Spagat zwischen der Sicherheit für Eure Gesundheit und Maximalbeschleunigung am Start. Dass es dabei zum Stottern kommen kann bitten wir Euch, uns nachzusehen. Wir wollen Sicherheit für alle Beteiligen und freuen uns riesig auf die Zeit mit Euch!

Wir helfen Euch, Licht ins Dunkel zu bringen. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW stärkt den Sport und erlaubt wieder eine ganze Menge. Wir geben Euch einen Überblick.

Bitte bedenkt. dass die jeweilige Inzidenzstufe durch den Kreis Recklinghausen bestätigt werden muss. Anschließend legt die Stadt Gladbeck die örtliche Ausgestaltung fest. Erst danach können wir als Verein reagieren. Das heißt, dass die Umsetzung der Maßnahmen immer zwei bis fünf Tage hinter der Inzidenzentwicklung hinterherhängt. Bitte habt dafür Verständnis.

Inzidenzübersicht des LSB NRW

Unsere Bemühungen, eine VfL-Impfaktion durchzuführen, haben leider im Moment nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Wir haben vom Impfzentrum soeben die Nachricht erhalten, dass zeitnah kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Das tut uns sehr leid, denn wir hätten gerne zur Beschleunigung der Impfungen beigetragen.

Wir müssen diese Aktion daher zunächst ruhen lassen und bitten Euch, vorläufig keine weiteren Meldungen an uns zu senden.

Was wird wieder möglich? Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt stabil unter 100. Daher gilt ab Freitag die Corona-Schutzverordnung. Diese löst die Bundes-Notbremse ab, die oberhalb von einer Hunderterinzidenz gilt.

In Abhängigkeit von der Freigabe durch die Stadt Gladbeck kann wieder ausgeführt werden

  1. Kontaktsport unter freiem Himmel in Kindergruppen von 20 Personen (jünger 15 Jahre plus zwei Aufsichtspersonen) auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum (wie z.B. Parks); zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
  2. Kontaktfreier unter freiem Himmel Sport in Erwachsenengruppen von 20 Personen (einschließlich Sportleitenden) ausschließlich auf Sportanlagen; zwischen den Personen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m rundum gehalten werden; zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
  3. Schwimmsport in Freibädern für Personen mit bestätigten, negativen Schnelltests und bei begrenzten Anzahlen (Zahlen, Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
  4. Anfängerschwimmkurse und Kleinkinderschwimmen in Hallenbädern mit 5 Kindern und in Freibädern mit 20 Kindern (Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
  5. Rehasport nach ärztlicher Verordnung (i. S. des §44 SGB IV) in Innenräumen und außen unter Auflagen.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Kontaktverfolgung. Bei den Personenanzahlen werden vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.

Maßgeblich für die Wiederaufnahme des Sports sind die Rahmenbedingungen, die uns die Stadt Gladbeck geben wird. Bis dahin gelten die alten Regeln aus der Bundes-Notbremse.

Mehr dazu auch auf unserer Corona-Sonderseite.

Wir haben einen neuen Fragen-Antworten-Block auf unserer Covid-19-Seite angelegt. Dort klären wir, was im Sport alles wieder möglich sein wird und auf was wir noch warten müssen.

Hier geht es zu unserer Covid-Seite mit den FAQs.

In jedem Fall hoffen wir darauf, dass wir baldmöglich wieder sicheren Sport anbieten können. Ob draußen oder später drinnen, mit Euch und mit uns. Wir können es kaum erwarten ♥

Seit dem 15.05.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie gilt jedoch nur dort, wo die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Für den Kreis Recklinghausen heißt es also: Abwarten.

Was wäre denn nach der neuen Verordnung möglich?

Grundsätzlich untersagt die Verordnung vom 12.05.2021 jeden Freizeit- und Amateursport. Es gibt jedoch Ausnahmen.

  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands ist erlaubt.
  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands plus einer hausstandsfremden Person ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern aus zwei Hausständen mit maximal 5 Personen ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Paare werden als ein Hausstand gewertet.
  • Sport als Einzelausbildung ist möglich.
  • Kindersport mit Gruppen bis zu 20 Kinder (bis einschl. 14 Jahre) zuzüglich zwei Aufsichtspersonen
  • Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
  • Der Mindestabstand zwischen unterschiedlichen Sportgruppen ist 5,0m; der Mindestabstand zwischen Gruppenmitgliedern ist 1,5m.
  • Rehabilitationssport inner- und außerhalb von Gebäuden wäre wieder erlaubt.

7-Tage-Inzidenz stabil unter 50: Weitere Lockerungen

  • Jeder Sport unter freiem Himmel ist ohne Personenbegrenzung möglich
  • Kontaktsport in Innenräumen wäre unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und bestätigtem, negativem Schnell- oder Selbsttest möglich
  • Kontaktfreier Sport in Innenräumen wäre mit bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest möglich

Fazit

Solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt, ist zunächst nur der Kindersport und der kontaktfreie Erwachsenensport mit bis zu 20 Personen möglich. Eine weitestgehend unbeschränkte Sportausübung draußen kann bei einer Inzidenz von unter 50 starten. Im Innenbereich gibt es weiterhin Einschränkungen, jedoch auch dort wäre sogar Kontaktsport erlaubt.

Hier die Verordnung zum Selberlesen.

20210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen-1


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