COVID-19

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sich die Lage für den VfL Gladbeck und auch Sie aufgrund des Coronavirus entwickelt.

Hinweise für die Durchführung des Sports (ab 01.02.2023)

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungswege sind die Tröpfchen- und Aerosolinfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Hinweisübersicht

  1. Für den Sportbetrieb gibt es keine behördlichen Einschränkungen.
  2. Beim Sportbetrieb mit vulnerablen Gruppen (z.B. Rehasport, Gesundheitssportkurse) können die Übungsleitenden besondere Hygiene-Vorgaben (z.B. das Tragen von FFP2-Masken) machen, die von den Teilnehmenden zu befolgen sind.
  3. Es wird dringen empfohlen, eigenverantwortlich und rücksichtsvoll die allgemeingültigen Hygieneregeln anzuwenden (AHAL: Abstand halten, Hygiene anwenden, ggf. Masken tragen, lüften).

Genießt den Sport. Lasst es Euch gut gehen.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen

Tim Tersluisen
Stv. Vorsitzender f. Öffentlichkeitsarbeit
Hygienebeauftragter
Tel.: 01577 1577 757
E-Mail: tim.tersluisen@vflgladbeck.de

Laden Sie hier hilfreiche Dokumente des VfL Gladbeck zur Erleichterung des Sportalltags unter Corona-Pandemie-Bedingungen herunter.

Allgemeine Hygiene- und Verhaltenshinweise
68.6 KiB
480 Downloads
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Richtig Händewaschen
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224 Downloads
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Video des Klinikums Leverkusen

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Weitere Informationen

Ablauf des Händewaschens

  1. Handinnenflächen
  2. Fingerzwischenräume
  3. Handaußenflächen
  4. Fingerspitzen in der Handinnenfläche reiben
  5. Daumen
  6. Fingernägel: Fingerspitzen in Handinnenfläche drehen

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Nachrichten

Keine Covid-Einschränkungen mehr

Mit der neuen Coronaschutzverordnung gelten ab dem 01.02.2023 keine Einschränkungen mehr für die Durchführung des Sports im VfL Gladbeck.

Corona-Schutzverordnung: Keine Änderungen für den Bereich des VfL Gladbeck

Der VfL Gladbeck wird zum Schutze der Mitglieder und Sportleitenden am bestehenden Schutzkonzept festhalten. Es gilt also weiterhin 3G für die Innenräume sowie die Maskenpflicht bis zur Trainingsfläche beim Innensport und wieder ab dort bis zum Verlassen des Gebäudes.

Neue Corona-Schutzverordnung

Ab dem 19.03.2022 gilt: Freiluftsport ohne jegliche Einschränkung. Bei Sport in Innenräumen gilt 3G.

Sport ab sofort unter 3G-Bedingungen

Das Land NRW hat ab dem 04.03.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung. Damit ergeben sich Änderungen für die Durchführung von Sport.

Neue Booster-Regeln

Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.

Covid-19: Keine beaufsichtigten Selbsttest beim VfL Gladbeck

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.

Neue Covid-Regeln ab Donnerstag

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.

Corona-Regeln: Keine Änderungen bis mindestens 12.01.2022

Bund und Länder haben sich beraten und Beschlüsse gefasst. Bis diese umgesetzt werden dauert es noch etwas. Wir erwarten die neue Corona-Schutzverordnung am Mittwoch. Bis dahin bleibt alles beim alten.

Ab sofort 2G+ für Innensport

Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Cronaschutzverordnung. Damit einher geht, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ gilt: Immunisierte Personen müssen also zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen.

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