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Am 03.04.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Diese setzt im Kern auf die Eigenverantwortung der Bürger*innen und Veranstalter und spricht die Empfehlung aus, die bestehenden Schutzkonzepte aufrechtzuerhalten.

Der VfL Gladbeck wird zum Schutze der Mitglieder und Sportleitenden am bestehenden Schutzkonzept festhalten. Es gilt also weiterhin 3G für die Innenräume sowie die Maskenpflicht bis zur Trainingsfläche beim Innensport und wieder ab dort bis zum Verlassen des Gebäudes.

Wir werden unser Konzept regelmäßig verantwortungsbewusst überprüfen und dem Infektionsgeschehen, unter Einbezug behördlicher Empfehlungen, anpassen.

Bleibt alle gesund oder werdet es schnell wieder.

Update vom 27.03.2022:

Die geplanten Wartungsupdates sind abgeschlossen: Der Webserver ist wie neu, die Homepages wurden technisch aufgerüstet und wieder hergestellt. Wir sind wieder vollumfänglich für Euch da!


Aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten an unseren Webservern stehen einige unserer Internetseiten am 26.03. und 27.03.2022 nur eingeschränkt zur Verfügung.

Wir bitten, die Einschränkungen zu entschuldigen und bemühen uns, die Seiten schnell wieder herzustellen.

Von Tim Tersluisen

Am 01.03.2022 hat Bürgermeisterin Bettina Weist zu einer Friedenszusammenkunft eingeladen. Etwa 600 Bürger*innen sind dabei zusammengekommen, um friedlich ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu zeigen. Mit dabei auch Mitglieder des VfL Gladbeck.

Bettina Weists Appell an Vladimir Putin: „An den Frieden denken heißt an die Kinder denken. […] Herr Putin, beenden Sie diesen Krieg!“

Wir danken allen Mitgliedern, die ihre Solidarität zeigen und gezeigt haben.

Etwas mehr Normalität in der Corona-Zeit durften die Kleinsten der Gruppe von Christiane Franke erfahren: Zu Karneval gab es eine fröhliche Übungsstunde mit viel Bewegung und Freude.

Aufgrund der angekündigten Sturmlage hat die Stadt Gladbeck alle Sporthallen (einschließlich der Schwimmbäder) und Sportplätze bis einschließlich dem 17.02.2022 geschlossen.

Der VfL Gladbeck lässt zum Schutz von Mitgliedern und Sportleitenden den kompletten Sportbetrieb ab sofort und bis einschließlich dem 17.02.2022 ruhen.

Wir bitten um Euer Verständnis und entschuldigen die kurzfristige Absage. Passt auf Euch auf!

Die Pressemitteilung der Stadt Gladbeck findet Ihr hier: Klick!


Überblick erhalten

Wer genau wissen will, wie sich der Sturm vor der eigenen Haustür auswirkt, kann hier nach Eingabe der Postleitzahl eine Prognose erhalten:

https://wetter.tagesschau.de/unwetter/

Von Tim Tersluisen

Gute Nachricht für die Nutzenden der VfL-Mailpostfächer. Ab sofort lassen sich alle gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder herstellen. Kurze Mail an webmaster@vflgladbeck.de genügt.

Wer kennt es nicht? Ein Klick und der Papierkorb des IMAP-Postfachs ist bereinigt. Jedoch waren Mails darin, die nicht gelöscht werden sollten. Mahlzeit.

Toll – Wie geht das?

Für das Problem gibt es eine Lösung. Ab sofort lassen sich die gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder herstellen. Die gelöschten Mails werden auf dem Mailserver gepuffert und erst nach 30 Tagen endgültig gelöscht. Bis dahin lassen sie sich wieder herstellen.

Was muss ich im Fall der Fälle tun?

Die Wiederherstellung muss vom VfL-Admin beauftragt werden. Einblick in die Mails hat niemand. Sie liegen sicher auf deutschen Servern in sicherheits-zertifizierten Rechenzentren unseres Hosters.

Zur Wiederherstellung der Mails nehmt bitte Kontakt mit unserem Administrator auf. Er wird dann die Wiederherstellung einleiten. Nach Abschluss der Wiederherstellung (Tempo: blitzartig) werden ALLE gelöschten Mails der letzten 30 Tage wieder im Mail-Postfach auftauchen. Ein neuerliches Löschen der erledigten Vorgänge ist also die Fleißarbeit des Tages 😛

17. Jan. 2022

Neue Booster-Regeln

Seit heute (17.01.2022) gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie legt die Boosterung neu fest und beeinflusst dadurch die Regeln zur Befreiung von der Testpflicht.

Wer gilt als geboostert?

Folgende Personen gelten als geboostert:

  • 3-mal geimpfte ab dem Tag der 3. Impfung,
  • 2-mal geimpfte, deren 2. Impfung mindesten 14 und höchsten 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, die vor oder nach der Infektion 1-mal geimpft war,
  • genesene Personen, deren Infektion mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurück liegt.

Von Tim Tersluisen (Hygienebeauftragter)

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie bringt einige Erleichterungen für Geboosterte (Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung). Zudem erlaubt sie prinzipiell, Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Der VfL Gladbeck verzichtet auf diese Möglichkeit.

Voraussetzungen zur Durchführung

Die Durchführung der beaufsichtigten Selbsttests ist an ähnliche Hürden gekoppelt, wie die Durchführung von Mitarbeitertestungen. Neben der dokumentierten Schulung und Beauftragung einzelner Personen gelten Auflagen an Hygiene und Räumlichkeiten, die der VfL nicht erfüllen kann. Im Verfahren müssen zudem die zu testenden Personen bis zum Vorliegen des Testergebnisses (also mindestens 15 Minuten) von anderen Menschen getrennt „geparkt“ werden. Zusätzlich muss das Testergebnis einschließlich der Personendaten schriftlich festgehalten und nach der Veranstaltung vernichtet werden. Es gelten noch weitere Vorgaben.

Gefährdung und Aufwand hoch – Nutzen niedrig

Die mitarbeitenden, ehrenamtlichen Übungsleiter*innen würden bei der Durchführung der Testungen einem unnötigen Infektions-Risiko ausgesetzt. Zudem würden sie eine Menge Zeit verlieren, wenn einzelne keinen Bürgertest mehr in Anspruch nehmen und sich stattdessen im Verein testen lassen.

Die Erfahrungen mit 2Gplus haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Mitglieder zeitgerecht einen negativen Test nachweisen konnte. Mit zunehmender Zahl an Boosterungen fällt auch die Testpflicht weg, was für zusätzliche Entspannung sorgt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hygienebauftragten Tim Tersluisen (tim.tersluisen@vflgladbeck.de; Tel.: +49 1577 1577 757).

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Wie vermutet, sieht sie Erleichterungen für Geboosterte vor. Die neuen Regeln treten am 13.01.2022 in Kraft.

Geboosterte von Testpflicht befreit

Für den Freiluftsport gilt nach wie vor 2G. Für den Innensport gilt nach wie vor 2Gplus (also 2G plus Test). Die klare Verbesserung betrifft ab dem 13.01.2022 die geboosterten Personen: Sie müssen nur noch ihren Impfnachweis und ihren Ausweis dabei haben. Einen Negativtest benötigen sie nicht mehr. Es entfällt also das komplizierte Testen.

Schüler*innen ab 16 Jahre wieder testpflichtig

Vom 17.01.2022 an gilt für Schüler*innen ab 16 Jahre dasselbe wie für Erwachsene: 2Gplus wird nur noch mit Test oder Boosterung erfüllt. Bislang gab es für diese Schülergruppe eine Gleichstellung mit den jüngeren Schüler*innen. Damit ist nun leider Schluss. Ab 16 Jahre gilt nun die Gleichbehandlung mit Erwachsenen. Das wiederum macht es für die Sportleitenden einfacher und schafft klare Verhältnisse.

Alle Infos auf unserer Covid-Seite.


Wer mal in die neue Landesverordnung schauen will, ist hier richtig:

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31. Dez. 2021

Frohes neues Jahr

Wir wünschen allen Mitgliedern, VfL-Freunden und Seitenbesuchenden einen wunderschönen Silvesterabend in kleinen Kreise. Fürs neue Jahr wünschen wir Euch und Ihnen viel Gesundheit, Zufriedenheit und Zuversicht.

Bleibt gesund und munter. 2022 wird ein spitzen Jahr. Freuen wir uns darauf!


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