Corona-Schutzverordnung: Keine Änderungen für den Bereich des VfL Gladbeck

03. Apr 2022

Am 03.04.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Diese setzt im Kern auf die Eigenverantwortung der Bürger*innen und Veranstalter und spricht die Empfehlung aus, die bestehenden Schutzkonzepte aufrechtzuerhalten.

Der VfL Gladbeck wird zum Schutze der Mitglieder und Sportleitenden am bestehenden Schutzkonzept festhalten. Es gilt also weiterhin 3G für die Innenräume sowie die Maskenpflicht bis zur Trainingsfläche beim Innensport und wieder ab dort bis zum Verlassen des Gebäudes.

Wir werden unser Konzept regelmäßig verantwortungsbewusst überprüfen und dem Infektionsgeschehen, unter Einbezug behördlicher Empfehlungen, anpassen.

Bleibt alle gesund oder werdet es schnell wieder.

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