Ab sofort 2G+ für Innensport

27. Dez 2021

Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Cronaschutzverordnung. Damit einher geht, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ gilt: Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) müssen also zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Die Test müssen von offiziellen Teststellen durchgeführt worden sein.

Neue Regeln im Überblick

  • Sport generell nur für geimpfte und genesene Personen (2G).
  • Sport in Innenräumen zusätzlich nur mit aktuellem, negativem Test (2G+) von einer anerkannten Teststelle (Bürgertest).
  • Während der Ferienzeit müssen Schüler*innen generell einen aktuellen, negativen Test einer anerkannten Teststelle vorlegen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestet, auch ohne Testnachweis.

Die Verordnung im Überblick

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