Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Cronaschutzverordnung. Damit einher geht, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ gilt: Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) müssen also zusätzlich zum Immunisierungsnachweis einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Die Test müssen von offiziellen Teststellen durchgeführt worden sein.
Neue Regeln im Überblick
- Sport generell nur für geimpfte und genesene Personen (2G).
- Sport in Innenräumen zusätzlich nur mit aktuellem, negativem Test (2G+) von einer anerkannten Teststelle (Bürgertest).
- Während der Ferienzeit müssen Schüler*innen generell einen aktuellen, negativen Test einer anerkannten Teststelle vorlegen.
- Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestet, auch ohne Testnachweis.