Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck) – Foto: Lutz von Staegmann
Der Volksbank Jugend-Schwimm-Cup des VfL Gladbeck im Hallenbad darf ausgetragen werden. Allerdings sind sehr strenge Auflagen zu beachten.
Der Volksbank Jugend-Schwimm-Cup des VfL Gladbeck kann am Wochenende (27./28. November) ausgetragen werden. „Wir sind froh, dass wir es machen dürfen“, betont VfL-Sprecher Ralf Steiger, der vor allem an die gemeldeten Kinder und Jugendlichen denkt. „Die mussten in den vergangenen Monaten am meisten verzichten.
Im Hallenbad an der Bottroper Straße gilt die 2G-Regelung für alle Aktiven ab 16 Jahren. Nur 200 Personen dürfen sich gleichzeitig in der Halle aufhalten, die Cafeteria bleibt geschlossen. Damit sich am Eingang keine lange Schlange bildet, hat der VfL die teilnehmenden Vereine gestaffelt eingeladen. Ralf Steiger: „Die Gelsenkirchener kommen z. B. um 7 Uhr, der nächste Klub um 7.20 Uhr. Das gibt uns die Zeit, um alle in Ruhe kontrollieren zu können.“
Zuschauer sind im Hallenbad nicht zugelassen
Zuschauer sind zum Volksbank Jugend-Schwimm-Cup nicht zugelassen. Für Eltern, die auf ihre Kinder warten wollen oder müssen, hat der VfL ein Zelt vor dem Hallenbad aufgebaut. Wer es betreten möchte, muss allerdings geimpft oder genesen sein.
Steiger: „Es ist alles etwas unpersönlicher als normalerweise. Trotzdem freuen wir uns, das Meeting austragen zu dürfen.“