Corona-Lockerungen: So gehen wir damit um!

Corona-Lockerungen: So gehen wir damit um!

Liebe Jugendspieler/-innen, liebe Eltern,

zunächst einmal: DANKE! Danke für eure Geduld, für euer Verständnis und für eure Treue und Solidarität in diesen schwierigen Wochen und Monaten, in denen das Corona-Virus unser aller Leben komplett auf den Kopf stellt. Inzwischen stehen die Zeichen auf Lockerung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Mittwoch, den 7. Mai, u.a. auch die Öffnung des Vereinssports beschlossen. Bedauerlicherweise hat sie sich vorher mit niemandem abgestimmt, mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben und so nichts als Verwirrung gestiftet…

Wir als Verein haben jetzt die Aufgabe, aus dem Chaos eine Vorgehensweise zu machen. Wie wir uns das vorstellen, möchten wir euch im Folgenden umreißen:

Zunächst einmal begrüßen wir auch ausdrücklich, dass die Stadt Gladbeck entschieden hat, Sportstätten erst wieder zu öffnen, wenn offene Fragen geklärt, offensichtliche Widersprüche ausgeräumt und Konzepte zur Umsetzung miteinander vereinbart sind…

Und wir begrüßen auch, dass der Handballverband Westfalen mitgeteilt hat, dass es vor den Sommerferien keine Jugend-Qualifikation mehr geben wird…

Ein derartig umsichtiges Vorgehen kann man aktuell leider nicht allen Entscheidern attestieren. Wenn Lockerungen für den Sport bereits in Kraft gesetzt werden, bevor sie in der Corona-Verordnung überhaupt umgesetzt sind, ist das das exakte Gegenteil von verantwortungsvollem (Regierungs-)Handeln…

Folgendes haben wir in den letzten Tagen zum aktuellen Vorgehen für das Jugendhandballtraining in vielen Telefonaten bzw. Videokonferenzen vereinbart:

1.) Bereits seit Donnerstag dieser Woche (7. Mai) ist Sport unter freiem Himmel wieder möglich.
– Dabei gilt 1,5 Meter Mindestabstand
– kein Körperkontakt

Die Bestimmungen der Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen (die seit 7. Mai gültige Fassung der Landesverordnung findet ihr hier) sind grundsätzlich immer zu beachten.

Vom Sportverbot ausgenommen sind laut §4 …

… der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Leider steht diese Bestimmung im krassen Widerspruch zu §12:

(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.
(2) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.

  • Solange dieser Widerspruch nicht durch eine eindeutige Formulierung aufgehoben und Rechtssicherheit hergestellt ist, kann keinerlei Vereinstraining stattfinden.
  • Sobald dieser Widerspruch dahingehend aufgelöst ist, dass sich Sportvereine auch in Gruppen im öffentlichen Raum treffen dürfen, werden wir unter Einhaltung der Regeln Outdoor-Trainingseinheiten – z.B. Waldläufe, Ausdauer-, Dehn- und Kraftübungen – erlauben. Dies teilen wir gesondert mit.

2.) Wenn Training wieder möglich ist, werden unsere Trainer den Jugendvorstand über jede Trainingseinheit vorab informieren.

3.) Unsere Trainer werden bei jeder Trainingseinheit eine Teilnehmerliste ausfüllen lassen, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dabei werden sie auch abfragen, ob eine/r der Teilnehmenden in den zurückliegenden 14 Tagen Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatte oder selbst typische Symptome zeigt. Wird eine der beiden Fragen mit „Ja“ beantwortet, wird die Gruppe sofort aufgelöst. Die Teilnehmenden fahren nach Hause; der Trainer informiert unverzüglich den Jugendleiter.

4.) Unabhängig von den Lockerungen der Landesregierung und den Entscheidungen der Stadt Gladbeck über den Zeitpunkt der Wiederöffnung der Sporthallen wird es bis einschließlich 1. Juni 2020 kein Hallentraining geben – auch nicht in Kleingruppen.

Wir befinden uns nach wie vor in einer Pandemie: Der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder genießt oberste Priorität. Am Wettrennen der Ministerpräsidenten um den “Großen Preis der Lockerungen“ beteiligen wir uns nicht. Hinzu kommt, dass sich unsere Seniorenmannschaften derzeit ohnehin in der Saisonpause befinden.

5.) Frühestmöglicher Termin für einen Wiedereinstieg in das Hallentraining ist der 2. Juni. Das ist der Dienstag nach Pfingsten. Es sei denn, es ergeben sich in der Zwischenzeit grundlegend neue Erkenntnisse, die eine andere Bewertung ermöglichen…

6.) Die Zeit bis dahin werden wir nutzen, um im Dialog mit der Stadt, dem VfL-Gesamtvereinsvorstand und anderen Stellen den Wiederbeginn des Trainings, das auch danach für eine sehr lange Zeit nur unter besonderen Hygiene- und Schutzregeln stattfinden kann, vorzubereiten. Aktuell liegen uns dazu lediglich Empfehlungen des DHB bzw. Landessportbundes vor, die in dieser Form für einen ehrenamtlich geführten Amateursportverein nicht umsetzbar sind…

7.) Parallel überlegen wir gemeinsam mit unseren Jugendtrainern, wie in den einzelnen Altersklassen ein geeigneter Wiedereinstieg ins Training aussehen kann. Angesichts der Gesamtsituation sind grundlegende Änderungen an den Trainingszeiten bzw. -orten bis zu den Ferien möglich…

Die Entwicklung rund um Corona ist dynamisch. Wir halten euch auf dem Laufenden. Unser Ziel ist, bald wieder Handball zu spielen. Wichtiger ist unsere Gesundheit: Wir fühlen uns für den Schutz unserer Mitglieder verantwortlich uns werden keinerlei Risiken eingehen!

Euer Sepp

Sebastian Sprenger | Jugendleiter
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