Archiv

Quelle: ZDF.de

FFP2-Masken bieten einen extrem hohen Schutz vor einer Corona-Infektion. Dabei kommt es aber auf die richtige Trageweise an, wie Forscher des Göttinger Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation in einer Studie berichten.

Wie groß ist der Schutz vor einer Corona-Infektion, wenn …

… die Maske richtig getragen wird?

Wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liegt die Ansteckungsgefahr demnach auch nach 20 Minuten bei gut einem Promille (0,1 Prozent). Voraussetzung sei der korrekte Sitz der FFP2- oder KN95-Maske, schreibt das Team um Institutsdirektor Eberhard Bodenschatz in den „Proceedings“ der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften („PNAS“).

Für optimalen Schutz muss der Nasenbügel demnach zu einem „abgerundeten W“ geformt werden, so dass er seitlich auf die Nasenflügel drückt. Bei OP-Masken reicht eine gute Passform noch, um die Infektionsgefahr auf maximal zehn Prozent zu senken.

Alle Infos hier: https://kurz.zdf.de/1rH7/

Wir setzen ein Zeichen für mehr Sicherheit im Sport: Beim VfL Gladbeck finden alle Angebote unter 2G-Bedingungen, für alle an 16 Jahre, statt. Unsere neuen Hygiene- und Verhaltensregeln (V10) sind veröffentlicht und können auf unserer CovidSeite eingesehen werden.

Ab sofort haben nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu unseren Angeboten. Das betrifft sowohl unsere Sportleitenden und Helfer*innen wie auch unsere Teilnehmer*innen. Die jeweils Durchführenden stellen durch Kontrollen sicher, dass der 2G-Status eines jeden Anwesenden gewährleistet ist. Personen, die nicht der 2G-Gruppe angehören, sind von unseren Angeboten ausgeschlossen und werden weggeschickt.

Das Wichtigste im Überblick

  • 2G gilt für alle Erlebnisbereiche: Innen und außen.
  • Alle Personen müssen verpflichtend einen Immunisierungsnachweis (vollständiges Impf- oder Genesenen-Zertifikat) mit sich führen.
  • Alle Personen müssen verpflichtend ein amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
  • Es gelten die bekannten Hygiene-Regeln. In Kürze: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, Lüften und Cornoa-Warn-App benutzen (mehr dazu auf den Seiten der BZGA).
  • Innerhalb von Gebäuden besteht prinzipiell Maskenpflicht (medizinisch; wir empfehlen FFP2 oder gleichwertige). Die Maske darf NUR während der Sportausübung abgelegt werden.

Alles sauber

Wir haben gerade erst die Bestände an Flächen- und Handdesinfektionsmittel sowie Küchenrollen und Handschuhen umfangreich aufgefüllt. Von Seiten der Hygiene steht dem Sportbetrieb nichts im Wege.

Bitte helft mit, bitte denkt für uns mit

Wir benötigen die Mithilfe unserer Teilnehmenden. Ohne Euch können wir die aktuellen Herausforderungen nicht meistern. Darum bitten wir Euch:

  • Haltet Abstand und tragt Maske, wo immer es geht.
  • Haltet Eure Immunisierungsnachweise und Ausweise griffbereit und bereitet Euch beim Einlass auf die Kontrolle vor.
  • Sprecht uns bei Fragen an. Wir helfen Euch weiter und sind dankbar für Hinweise.

Gemeinsam schaffen wir auch die 4. Welle.

Am Donnerstag, 25.11.2021, tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Was die neue Verordnung von uns fordert steht noch nicht fest.

Die Hinweise verdichten sich, dass 2G beim Sport in Innenräumen Pflicht werden wird. Wir arbeiten an einer Hilfe für die Übungsleitenden und informieren sofort, wenn eine Entscheidung vorliegt.

Bei Fragen stehen Euch der geschäftsführende Vorstand sowie der Hygienebeauftragte Tim Tersluisen (01577 1577 757; tim.tersluisen@vflgladbeck.de) zur Verfügung.

Aktuelle Infos, auch zu G2, findet Ihr auf unserer Covid-19-Seite.

Die Stadt Gladbeck bietet eine Sonder-Impfaktion mit Biontec an. Angesprochen sind alle Menschen ab 16 Jahre.

In Kürze

  • Sonderimpfation mit Biontec
  • Für alle ab 16 Jahre
  • Am 24.07.21 von 10-14 Uhr
  • Keine Anmeldung erforderlich
  • Ausweis und Versichertenkarte müssen vorgelegt werden

Mehr Infos hier: Homepage der Stadt Gladbeck!

30. Mai 2021

Update: Corona-FAQ

Mit Tempo geht es voran. Es ist und wird wieder mehr möglich im Sport nach dem Lockdown. Darum haben wir unsere FAQs upgedatet und die Allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln angepasst.

Wieder mehr Sport- Wieder mehr Regeln- Wieder mehr Verantwortung

Und täglich grüßt das Murmeltier: Eine Verordnung löst die andere ab und die Komplexität steigt von Version zu Version der Corona-Schutzverordnung. Unsere Hygienekonzepte werden komplexer und komplexer. Wer steigt da noch durch?
Diese Frage stellen wir uns auch und wollen die Fragen unserer Mitglieder und Übungsleitenden einfach beantworten. Wie möchten Desinformation und Unsicherheit entgegentreten und bieten darum eine überabeitete Version unserer FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen).

Wir haben aus den relevanten Paragraphen der Corona-Schutzverordnung das Wichtigste zusammengefasst und in einem Web-Akkordeon bereitgestellt.


FAQ-Link

Unsere neuen FAQs und die neuen Hygiene- und Verhaltensregeln finden Sie hier: https://vflgladbeck.de/gesamt/covid-19/


Spezielle Hygienekonzepte folgen

Die Details in der Umsetzung hängen von den Ausführungsbestimmungen ab, welche uns die Stadt Gladbeck vorgibt. Sie folgen der Neufeststellung der Inzidenzstufen und laufen so der Zeit um ein paar Tage hinterher. Wir bitten um Nachsicht, dass wir nicht am selben Tag eine Umsetzung anbieten können. Bitte habt etwas Geduld. Die neuen Konzepte müssen erst beim Übungsleitenden angekommen sein und dieser muss für sich einen Plan entwickeln, wie er sie umsetzt.

„Wieder Sport“ ist unser Ziel

Mit Hochdruck, viel Herzblut und einer Menge ehrenamtlichem Engagement arbeiten alle VfL-er alle daran, Sport wieder möglich zumachen. Zugleich wagen wir den Spagat zwischen der Sicherheit für Eure Gesundheit und Maximalbeschleunigung am Start. Dass es dabei zum Stottern kommen kann bitten wir Euch, uns nachzusehen. Wir wollen Sicherheit für alle Beteiligen und freuen uns riesig auf die Zeit mit Euch!

Was wird wieder möglich? Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt stabil unter 100. Daher gilt ab Freitag die Corona-Schutzverordnung. Diese löst die Bundes-Notbremse ab, die oberhalb von einer Hunderterinzidenz gilt.

In Abhängigkeit von der Freigabe durch die Stadt Gladbeck kann wieder ausgeführt werden

  1. Kontaktsport unter freiem Himmel in Kindergruppen von 20 Personen (jünger 15 Jahre plus zwei Aufsichtspersonen) auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum (wie z.B. Parks); zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
  2. Kontaktfreier unter freiem Himmel Sport in Erwachsenengruppen von 20 Personen (einschließlich Sportleitenden) ausschließlich auf Sportanlagen; zwischen den Personen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m rundum gehalten werden; zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden.
  3. Schwimmsport in Freibädern für Personen mit bestätigten, negativen Schnelltests und bei begrenzten Anzahlen (Zahlen, Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
  4. Anfängerschwimmkurse und Kleinkinderschwimmen in Hallenbädern mit 5 Kindern und in Freibädern mit 20 Kindern (Badöffnungen und Wasserzeiten für Vereine werden noch durch die Stadt bekanntgegeben).
  5. Rehasport nach ärztlicher Verordnung (i. S. des §44 SGB IV) in Innenräumen und außen unter Auflagen.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Kontaktverfolgung. Bei den Personenanzahlen werden vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.

Maßgeblich für die Wiederaufnahme des Sports sind die Rahmenbedingungen, die uns die Stadt Gladbeck geben wird. Bis dahin gelten die alten Regeln aus der Bundes-Notbremse.

Mehr dazu auch auf unserer Corona-Sonderseite.

Wir haben einen neuen Fragen-Antworten-Block auf unserer Covid-19-Seite angelegt. Dort klären wir, was im Sport alles wieder möglich sein wird und auf was wir noch warten müssen.

Hier geht es zu unserer Covid-Seite mit den FAQs.

In jedem Fall hoffen wir darauf, dass wir baldmöglich wieder sicheren Sport anbieten können. Ob draußen oder später drinnen, mit Euch und mit uns. Wir können es kaum erwarten ♥

Seit dem 15.05.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie gilt jedoch nur dort, wo die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Für den Kreis Recklinghausen heißt es also: Abwarten.

Was wäre denn nach der neuen Verordnung möglich?

Grundsätzlich untersagt die Verordnung vom 12.05.2021 jeden Freizeit- und Amateursport. Es gibt jedoch Ausnahmen.

  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands ist erlaubt.
  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern des eigenen Hausstands plus einer hausstandsfremden Person ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Sport ohne Mindestabstand mit Mitgliedern aus zwei Hausständen mit maximal 5 Personen ist erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Paare werden als ein Hausstand gewertet.
  • Sport als Einzelausbildung ist möglich.
  • Kindersport mit Gruppen bis zu 20 Kinder (bis einschl. 14 Jahre) zuzüglich zwei Aufsichtspersonen
  • Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
  • Der Mindestabstand zwischen unterschiedlichen Sportgruppen ist 5,0m; der Mindestabstand zwischen Gruppenmitgliedern ist 1,5m.
  • Rehabilitationssport inner- und außerhalb von Gebäuden wäre wieder erlaubt.

7-Tage-Inzidenz stabil unter 50: Weitere Lockerungen

  • Jeder Sport unter freiem Himmel ist ohne Personenbegrenzung möglich
  • Kontaktsport in Innenräumen wäre unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und bestätigtem, negativem Schnell- oder Selbsttest möglich
  • Kontaktfreier Sport in Innenräumen wäre mit bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest möglich

Fazit

Solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt, ist zunächst nur der Kindersport und der kontaktfreie Erwachsenensport mit bis zu 20 Personen möglich. Eine weitestgehend unbeschränkte Sportausübung draußen kann bei einer Inzidenz von unter 50 starten. Im Innenbereich gibt es weiterhin Einschränkungen, jedoch auch dort wäre sogar Kontaktsport erlaubt.

Hier die Verordnung zum Selberlesen.

20210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen-1

Bisher galt samstags, sonntags und an Feiertagen im Nord- und Südpark sowie auf der Marathonbahn in Wittringen zwischen 10 und 17 Uhr eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

Die Stadt Gladbeck hat den Kreis gebeten, diese Regelung aufgrund der sinkenden Inzidenzen bei der nächsten Änderung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ab dem 15. Mai außer Kraft zu setzen. Die Maskenpflicht entfiele bei Zustimmung des Kreises somit bereits ab dem kommenden Wochenende für die genannten Bereiche. Unberührt bliebe hingegen vorerst die Verpflichtung, eine Maske in der Gladbecker Fußgängerzone sowie in den erweiterten Bereichen der Innenstadt zu tragen.

Quelle: Mit Inhalten der Stadt Gladbeck.

Von Tim Tersluisen am 04.05.2021

Die Erwartungen sind groß: Wer zweimal geimpft ist oder eine Covid-Erkrankung durchlaufen hat soll einem negativ Getesteten gleichgestellt werden und z.B. Sport mit Gleichgestellten in Gruppen durchführen können. Auch der angeleitete Vereinssport wäre unter diesen Umständen denkbar. Ein Sachstand.

Impfungen für Übungsleitende

Es ist denkbar, dass Übungsleitende immunisiert werden, um Übungsstunden mit Geimpften oder Genesenen anleiten zu dürfen.
Bislang können sich Übungsleitende lediglich impfen lassen, wenn sie in bestimmten schulischen Einrichtungen vertraglich verabredeten Dienst leisten. Der Vereinssport ist hiervon bislang nicht betroffen. Übungsleitende können sich aufgrund der Übungsleitertätigkeit im Verein bislang NICHT priorisiert impfen lassen.

Schnelltest für alle – täglich und gratis

Jedermann und jede Frau kann sich täglich und kostenlos in einem der Gladbecker Testcenter auf eine Covid-Infektion testen lassen. In den meisten Fällen erhält man sein Ergebnis innerhalb von 20-30 Minuten per Mail. Eine Übersicht der Gladbecker Testzentren findet Ihr hier: Übersicht der Testzentren im Kreis Recklinghausen.

Ausblick: Abwarten

Ausschlaggebend für die Umsetzung der Bundesbeschlüsse ist die jeweilige Ausgestaltung durch die Länder. Wir sind darauf angewiesen, die jeweilige Erlasslage abzuwarten, um dann weitere Empfehlungen für unsere SportlerInnen und Übungsleitenden aussprechen zu können. Wir bleiben am Ball und halten Euch auf dem Laufenden.


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